Hochwasserschutz am Niederrhein: Antwort des Umweltministeriums

Im Februar hatte sich die bündnisgrüne Kreistagsfraktion mit einem Schreiben an Umweltministerin Bärbel Höhn gewandt mit der Bitte, zu drängenden Fragen besorgter BürgerInnen betreffend den Abbau von Kohle unter den Rheindeichen sowie zum Schutz der Menschen vor Hochwasser Stellung zu nehmen. Die Antwort des Umweltministeriums dokumentieren wir in Auszügen.

03.06.02 –

Bezüglich der Standsicherheit von Deichen, die mit Bergematerial aufgebaut wurden, hat das Staatliche Umweltamt Krefeld (StUA), das die Position des Umweltministeriums NRW wahrnimmt, die Prüfergemeinschaft Brauns und Kast mit einem Gutachten beauftragt. Im Antwortschreiben wird das Ergebnis wie folgt festgehalten:

"Entgegen den bisherigen Annahmen reagieren Berge nicht wie angenommen wie rolliges Material (Sand, Kies), sondern wie bindiger Lehm. D.h. Risse, die durch bergsenkungsbedingte Zerrungen entstehen können, schließen sich nicht automatisch durch Materialumlagerung. Deshalb wurde gefordert, bei den erforderlichen Ausbau- und Neubaumaßnahmen infolge der künftigen Bergsenkungen den bisherigen Erfahrungshorizont nicht zu überschreiten und sicherzustellen, dass die dammbautechnischen Prinzipien beachtet werden. Das StUA Krefeld hat auf der Grundlage der Gutachten folgende Auflagen formuliert:
- Die Deichhöhe sollte nach Eintreten aller Bergsenkungen nicht über 15 m hoch werden, um den bisherigen Erfahrungsbereich nicht mehr als vertretbar zu überschreiten.
- In Bergsenkungsbereichen müssen die deichbautechnischen Sicherheitselemente in vollem Umfang realisiert werden und zur Ausführung gelangen (...)
- Wo rissanfällige Materialien vorliegen, sind luftseitig dränfähige Auflagen nachzubauen.
- In besonders ausgewiesenen Zerrungsbereichen sollen in den Dichtungszonen im Kronenbereich Zerrungssicherungselemente eingebaut werden.
- In den erwarteten Zerrungsbereichen werden technische Zerrungsdetektionshilfen empfohlen.
- Die Ausbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen sind mit nicht rissanfälligem Material im Stützkörperbereich durchzuführen.
- Beim Bau neuer Deiche darf Bergematerial künftig nicht mehr verwendet werden."

Zu den Problematiken des Kohleabbaus unter Siedlungsbereichen führt das Schreiben des Umweltministeriums unter Bezugnahme auf das Rahmenbetriebsplanverfahren Walsum aus:

"Ungelöst bleibt allerdings das Problem, dass durch die Bergsenkungen ein Gebiet unter den Hochwasserspiegel des Rheins fällt, das bisher vom Rheinhochwasser unberührt gewesen ist. Es geht um bebaute Ortsteile von Voerde und Dinslaken. Betroffen sind etwa 40.000 Einwohner. Diese Menschen müssen künftig mit einem Restrisiko leben, das ihnen bisher völlig unbekannt war und das künstlich geschaffen werden soll.
Dadurch wird entgegen der Forderung des Hochwasseraktionsplans Rhein das Schadenspotenzial nicht abgebaut, sondern zusätzlich wesentlich erhöht. Die Bürgerinitiative kritisiert denn auch zu Recht, dass die Menschen künftig mit einem Restrisiko beaufschlagt werden, ohne dass es im Antrag näher untersucht wurde. Sie fordert deshalb, das Restrisiko wahrscheinlichkeitstheoretisch abschätzen zu lassen.
Lösungen für dieses Problem gibt es bisher in den Antragsunterlagen nicht. Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnt deshalb den Rahmenbetriebsplan in der beantragten Form ab."

Zu den Kosten sowie der Dauer des Kohleabbaus führt das Schreiben aus:

"Die erheblichen Kosten für die Erhöhung der Deiche werden ausschließlich von der DSK bezahlt. Da die Gestehungskosten der Kohle jedoch zu etwa 2/3 aus öffentlichen Mitteln subventioniert werden, zahlt indirekt jeder Steuerzahler an den Bergschadensregulierungen mit, auch die unmittelbar Betroffenen.
Ein großer Teil der aufgezeigten Probleme hinsichtlich der Deichsicherheit, aber auch des Natur- und Landschaftsschutzes und des Grundwasserschutzes könnte vermieden werden, wenn der Bergbau nur bis etwa 2010 zugelassen und danach eingestellt würde."

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