Grüne stellen Antrag zu Fracking

Fracking zur Förderung von unkonventionellem Erdgas ist ein höchst problematisches Verfahren. Deshalb lehnt die Grüne Kreistagsfraktion Wesel die Fracking-Methode ab. Den Antrag, den die Grüne Fraktion dazu gestellt hat, lesen Sie nachstehend:

04.07.12 – von J. Bartsch, Grüne Fraktion –

Fracking zur Förderung von unkonventionellem Erdgas ist ein höchst problematisches Verfahren. Deshalb lehnt die Grüne Kreistagsfraktion Wesel die Fracking-Methode ab.

Den Antrag, den die Grüne Fraktion dazu gestellt hat, lesen Sie nachstehend:

  1. Der Kreistag Wesel lehnt die Aufsuchung, Erschließung und Förderung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken mittels Fracking-Technologie im Kreis Wesel ab.
    Die Technologie des „Fracking“ ist nach bisher vorliegenden Erfahrungswerten z.B. aus den USA, wo unkonventionelles Erdgas bereits großflächig gefördert wird, mit Unfällen, Luft- und Trinkwasserverschmutzungen und flächendeckender Landschaftszerstörung verbunden.
    Gerade im Hinblick auf die Ressourcen „Wasser“ und „Boden“, die durch Auskiesungen, Bergbau und Landwirtschaft am Niederrhein bereits mehr oder minder stark vorgeschädigt sind, darf es zu keiner weiteren Beeinträchtigung kommen.
    Das Frackingverfahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien eingesetzt wird, welches unter hohem Druck in den Untergrund gepresst wird, um gashaltige Gesteinsschichten aufzusprengen, lässt jedoch die begründete Befürchtung zu, dass es zu Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität kommen kann.
  2. Bezüglich möglicher alternativer Formen der Gewinnung unkonventionellen Erdgases ohne Fracking-Verfahren fordert der Kreistag Wesel, dass
    • eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Beteiligung der Städte und Gemeinden und unteren Behörden erfolgt,
    • eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen wird,
    • eine Beeinträchtigung des Grundwassers, der menschlichen Gesundheit sowie ökologische und ökonomische Schäden nicht zu befürchten sind,
    • Bergsenkungen und -hebungen ausgeschlossen sind,
    • der Antragsteller ein schlüssiges Entsorgungskonzept für mitgefördertes Lagerstättenwasser vorlegt, welches häufig durch Schwermetalle und radioaktive Isotope belastet ist. Eine Versenkung des Lagerstättenwassers in sogenannten Disposalbohrungen schließt der Kreis Wesel auf seinem Gebiet aus.
    • die Beweislast im Schadensfalle dem Verursacher obliegt.

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