Grüne: Interessen der NRW-Regionen im bundesstaatlichen Finanzierungssystem sicher stellen

19.04.07 – von J. Bartsch, Grüne Fraktion –

Zur Diskussion um die Finanzbeziehungen zwischen Ost und West erklärt Hubert Kück, Fraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Wesel:

„Es ist an der Zeit, dass der Blick auf die Regionen in NRW gelenkt wird, die ebenso der Förderung bedürfen wie manche Regionen in Ostdeutschland. Förderung muss da ansetzen, wo Förderbedarf besteht. Mit der Förderung nach Himmelsrichtungen muss Schluss sein. Die grüne Kreistagsfraktion unterstützt deshalb nachdrücklich den Vorschlag der bündnisgrünen Landtagsfraktion für eine Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen den Ländern.“

Dieser Vorschlag beinhaltet u.a., die Regelungen des Solidarpaktes II so zu modifizieren, dass der Finanzlage von Kommunen mit vergleichbarer Finanz- und Strukturschwäche in Ost wie West Rechnung getragen wird. Dazu gehört, dass die Kommunen in NRW in den kommenden Jahren schrittweise von Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der erhöhten Gewerbesteuerumlage entlastet werden. Ebenfalls sollen Zuweisungen, die nicht zweckentsprechend eingesetzt wurden, an die Länderallgemeinheit zurückgeführt werden.

Hubert Kück: „Es kann nicht sein, dass in ostdeutschen Bundesländern Mittel, die für den infrastrukturellen Sonderbedarf, also z. B. für Investitionen wie Gebäudesanierung gedacht sind, zweckentfremdet werden. Diese falsch verausgabten Mittel müssen zurückgezahlt werden, damit sie im föderalen System gerechte Verwendung finden.“

Als Beispiel für einen klaren Nachhol- und Förderbedarf in den NRW-Regionen nennt Kück die Kleinkindbetreuung, wobei der Osten klar vorne liegt. „Deshalb brauchen wir einen Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr. Quoten helfen nicht weiter, weil die Bedarfe der Eltern sehr unterschiedlich sind. Das Angebot muss sich an der Nachfrage der Eltern orientieren.“

 

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