Grüne haken nach bei Abwasserleitung in Büderich

Die Grüne Kreistagsfraktion hatte sich im vergangenen Jahr nach Hinweisen aus der Bevölkerung vor Ort intensiv um eine Abwasserleitung in Büderich gekümmert. Nun liegt die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Grünen vor. Wir dokumentieren die Antwort nachstehend.

25.01.17 – von Grüne Kreistagsfraktion –

Frage 1

Wie verläuft die Rohrleitung und wohin wird das Wasser abgeführt?

siehe Anlage (Übersichtskarte)

Frage 2

a) Wie ist der genaue Verlauf der Leitung?

siehe Anlage (Übersichtskarte).

b) Welche Wässer werden darüber entsorgt?

Bei den Wässern handelt es sich um Niederschlagsentwässerung, Dachflächenentwässerung, unbehandeltes Kühlwasser und Produktionsabwässer (Wasserrechtliche Erlaubnis)

c) Wo werden diese Wässer eingeleitet?

In Büderich bei Rheinkilometer 811,2. Frage

Frage 3

a) Welche Bereiche sind mit welchen Folgen betroffen gewesen? Waren darunter auch anrainende Häuser?

Die Bruchstelle lag unter dem Radweg an der B 58 unmittelbar vor dem Grundstück Weseler Str. 306. Das austretende Wasser überflutete die nordwestlich liegenden Ackerflächen und einen Teil des Gartens des o.g. Grundstückes, da sich hier eine Geländemulde befindet.

b) Welche Schadstoffe sind in den Abwässern enthalten?

Das Wasser enthält praktisch keine Schadstoffe. Lediglich der Salzgehalt (in Form von Chloriden) darf laut der wasserrechtlichen Erlaubnis ab Werksgelände bis zu 5.000 mg/L betragen. Auf dem weiteren Weg zur Einleitungsstelle in den Rhein bei Büderich wird von der LINEG an verschiedenen Stellen noch Wasser aus der Grundwasserhaltung hinzugepumpt und der Salzgehalt dadurch vor der Einleitung in den Rhein gesenkt.

c) Sind in der Vergangenheit bereits weitere Leckagen an dieser Rohrleitung aufgetreten?

Nach Kenntnisstand der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg und des Kreises Wesel nicht.

Frage 4

a) Sind durch Leckagen an der Rohrleitung Gesundheitsgefährdungen der Anwohner/innen, die ihr Trinkwasser aus diesen Brunnen beziehen, zu befürchten?

Laut Gesundheitsamt wird auf dem Grundstück Weseler Str. 300 ein Trinkwasserbrunnen betrieben, der behördlich überwacht wird. Da private Trinkwasserbrunnen nicht durch ausgewiesene Schutzzonen gesichert sind, können nach Aussage des Gesundheitsamtes Beeinflussungen durch unvorhersehbare Ereignisse nie völlig ausgeschlossen werden.

b) Wie und in welchen Zeitabständen wird das betreffende Trinkwasser kontrolliert ? c) Welche Parameter werden dabei erhoben? d) Welche Qualität wies das Trinkwasser bislang auf?

Alle Eigentümer einer Trinkwasserversorgungsanlage müssen gem. Trinkwasserverordnung (TVO) jährlich eine Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen. Die Untersuchung umfasst verschiedene Bakterien sowie Nitrat, pH-Wert und Ammonium, Oxidierbarkeit und elektrische Leitfähigkeit. Das Wasser des "betroffenen" Brunnens wird durch eine Nitratreduzierungsanlage aufbereitet. Die Grenzwerte der TVO wurden während der letzten 10 Jahre eingehalten. Das Gesundheitsamt wurde vom FD 66 über die Leckage und die von der ESCO vorgenommenen Untersuchungen informiert. Weitere Maßnahmen sind z.Zt. nicht erforderlich.

Frage 5

a) Ist eine Übernahme der aus Menzelen kommenden LINEG-Leitung DN 700 durch die ESCO geplant?

Ja, eine Übernahme ab Bergwerk Borth bis zum Rhein ist für den 01.01.2017 geplant.

b) Was ist der Grund für diese Übernahme?

Laut ESCO die erforderliche Neuplanung der Entwässerung des Werkes.

c) Wird diese Rohrleitung nach Übernahme durch die ESCO ausschließlich für die Entsorgung der bisher durch die alte ESCO-Rohrleitung (DN 500) entsorgten Abwässer genutzt?

Nein, die Grundwasserregulierung der LINEG wird weiterhin über diese Leitung abgeführt.

d) Ist die LINEG-Leitung dafür ausgelegt?

Ja, die Entwässerungsleitung der ESCO und die Polderleitung der LINEG werden bereits seit längerer Zeit im Verbund betrieben. Am Kreuzungspunkt an der B 58 befindet sich ein Verteilerschacht, in dem die Abwasserströme je nach Bedarf verteilt werden können.

e) Welche Vorsorge ist im Falle von Starkregenereignissen getroffen?

Bei Starkregen kann überschüssiges Niederschlagswasser zusätzlich zu der Ableitung über die bestehenden Leitungen in die Borthsche Ley eingeleitet oder direkt versickert werden. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse liegen vor. Die Entwässerung des Niederschlags ist somit auf die Einleitung in den Rhein, Einleitung in die Borthsche Ley und Versickerung von Niederschlagswasser aufgeteilt.

Kategorie

Kreisfraktion | Umwelt