Verzicht auf Glyphosat und Neonocotinoide
04.12.19 –
Im Juli 2018 hat der Kreistag den Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden bei der Pflege und Bewirtschaftung seiner kreiseigenen Grünflächen, der verpachteten landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Flächen seiner Gesellschaften beschlossen.
Hierzu fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Welche kreiseigenen Flächen gibt es, auf denen der Beschluss umgesetzt werden kann?
1.1. Auf welchen kreiseigenen Flächen wurde der Beschluss umgesetzt?
1.2. Bis wann wird der Beschluss auf den weiteren kreiseigenen Flächen umgesetzt?
1.3. Welche Gründe haben die Umsetzung des Beschlusses auf kreiseigenen Flächen verhindert?
- Auf welchen verpachteten Flächen kann der Beschluss umgesetzt werden?
2.1. Auf welchen verpachteten Flächen wurde der Beschluss umgesetzt?
2.2. Bis wann wird der Beschluss auf den weiteren verpachteten Flächen umgesetzt?
2.3. Welche Gründe haben die Umsetzung des Beschlusses auf verpachteten Flächen verhindert?
- Auf welchen Flächen kreiseigener Gesellschaften kann der Beschluss umgesetzt werden?
3.1. Wie wurde der Beschluss auf Flächen kreiseigener Gesellschaften umgesetzt?
3.2. Auf welchen Flächen kreiseigener Gesellschaften wurde der Beschluss umgesetzt?
3.3. Auf welchen Flächen kreiseigener Gesellschaften wurde der Beschluss nicht oder nur in Teilen umgesetzt?
3.4. Was sind die Gründe für nicht oder nur teilweise erfolgte Umsetzungen des Beschlusses auf Flächen kreiseigener Gesellschaften?