Menü
20.03.12 –
Der Kreis Wesel verfolgt seit einigen Jahren die Strategie, in eigenen Liegenschaften bei der Erneuerung von Fassaden, Heizungsanlagen und sonstigen technischen Einrichtungen auf energiesparende Techniken zu setzen.
Zuletzt wurden 2 Holzhackschnitzelheizungen und eine KWK-Anlage installiert. Auch auf die Zukunft gerichtet sind z.B. im Hinblick auf die berufsbildenden Schulen in Moers erste Überlegungen angestellt worden, diese am Passivhausstandard auszurichten. Auf planerischer Ebene ist im Auftrag des Kreises Wesel ein Solarpotenzialflächenkataster durch den RVR erstellt worden. Die Ermittlung von Flächen für die Windenergienutzung erfolgt zur Zeit. Weiterhin soll durch die Gründung eines Biomassehofes zusammen mit den Kommunen des Kreises Wesel im Sinne des "aus der Region für die Region" ein weiteres Energiepotenzial erschlossen werden.
Gleichlaufende Bestrebungen sind zur Zeit in vielen Kommunen im Kreis Wesel zu beobachten, z.B. hat die Stadt Wesel gerade die Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes beschlossen.
Auch bei der Erarbeitung des KEK 2020 spielt der Klimaschutz eine zentrale Rolle, mit der Verabschiedung von Zielen ist Ende 2012 zu rechnen. Hieran orientiert soll das Klimaschutzkonzept als strategische Entscheidungsgrundlage und als Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzanstrengungen dienen.
Da versucht werden sollte, diejenigen Kommunen, die noch kein eigenes Konzept erarbeitet haben, zur Teilnahme zu bewegen und es darüber hinaus ein strategisches Ziel des KEK 2020 sein sollte, Klimaschutz zur handlungsleitenden Maxime festzulegen, müssten die vorbereitenden Arbeiten bis Ende 2012 abgeschlossen werden, um dann 2013 das Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen.
Anders verhält es sich mit einem Klimaschutzteilkonzept. Dieses kann z.B. für die Liegenschaften des Kreises Wesel aufgestellt werden und ist damit unabhängig von den Kommunen und dem KEK 2020. Aufgabe bei der Erstellung eines Teilkonzeptes für die eigenen Liegenschaften ist es, die Ist-Situation zu bilanzieren, um danach Energiesparpotenziale und regenerative Energieerzeugungsmöglichkeiten zu ermitteln und entsprechende Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Von daher sollte die Verwaltung beauftragt werden, den Förderantrag bei der Förderstelle Jülich bis zum 31.3.2012 zu stellen.
Der Wortlaut des Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Kategorie