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22.03.17 –
Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beabsichtigt der Landtag NRW, die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt zu verbessern. Mit der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, die zum 1.1.2017 in Kraft trat, erhalten einzelne Mandatsträger*innen höhere Aufwandsentschädigungen als bisher.
So bekommen Ausschussvorsitzende eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 442,10 €. Das Geld wird monatlich gezahlt, selbst wenn der betreffende Ausschuss nur alle drei Monate tagt. Nicht nur unter diesem Gesichtspunkt bewertet die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Weseler Kreistag das Gesetz kritisch.
Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Wesel: „Die Pauschale ist viel zu hoch und überhaupt nicht notwendig. Kommunalpolitiker*innen erhalten bereits Aufwendungen für Ihr Engagement. Nun werden sie über alle Maßen bezuschusst.“
Zusatzkosten belasten die Kommunen
„Dem Land Nordrhein-Westfalen entstehen durch das Gesetz keine Kosten“ so Hubert Kück weiter, „wohl aber den Kreisen, Städten und Gemeinden in NRW. Für den Kreis Wesel bedeuten alleine die Zahlungen an die Ausschussvorsitzenden eine Belastung in Höhe von 47.746,80 € pro Jahr! Diese Kosten sind in Anbetracht der klammen Haushalte im Kreis Wesel eine erhebliche Belastung. Unsere Fraktion bemüht sich im Kreistag intensiv darum, Kosten zu senken und die Kreisumlage gering zu halten – und nun bürdet das Land dem Kreis ungefragt weitere Kosten auf.“
Soziales Ehrenamt bleibt außen vor – Politiker*innen werden bevorzugt
Hubert Kück: „Das Gesetz trifft nicht den Kern und sein Titel führt in die Irre. Gestärkt wird nämlich nicht das gesamte kommunale Ehrenamt, sondern nur politisches Engagement. Was aber ist mit den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im sozialen Bereich? Die Menschen, die sich bei den Tafeln, in den Altenheimen, in der Flüchtlingshilfe, in Sportvereinen, in der Jugendarbeit usw. engagieren, werden in dem Gesetz nicht beachtet!“
Handwerklich schlecht
Bei der Auslegung des Gesetzes beziehungsweise der entsprechenden Entschädigungsverordnung kommt es in vielen Kreisen, Städten und Gemeinden zu Unstimmigkeiten. Der Wahlprüfungsausschuss kann von der Regelung ausgenommen werden, da er nur einmal jährlich zusammenkommt. Wie aber verhält es sich mit anderen Ausschüssen? Ob weitere oder gar alle Ausschüsse ausgenommen werden können, ist auf Grundlage des Gesetzes beziehungsweise der Entschädigungsverordnung nicht abschließend zu klären. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Resolution in den Kreistag eingebracht.
Innenministerium leistet sich handwerkliche Fehler
Hubert Kück: „Wir fordern Klarheit vom Innenministerium NRW. In der Resolution fordern wir die Landesregierung auf, das Gesetz beziehungsweise die Entschädigungsverordnung nachzubessern und klar zu formulieren, inwieweit Kreise, Städte und Gemeinden selbst bestimmen können, welche Zuschüsse sie gewähren. Weiter schlagen wir dem Ministerium vor, die Regelungen an den tatsächlichen Mehraufwand anzupassen. Ein Kompromiss wäre zum Beispiel, dass zusätzliche Pauschalen an die Ausschussvorsitzenden nur in dem jeweiligen Sitzungsmonat gezahlt werden und nicht jeden Monat.“
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