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11.09.09 –
Bei Proben des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg waren 16 von 41 Proben des aus dem Ausland stammenden Leinsamens gentechnisch verändert. Dabei handelte es sich ausnahmslos um ganze Körner oder geschrotete Körner aus konventionellem Anbau. Die Proben aus ökologischem Anbau hätten keine Spuren gentechnisch veränderten Leinsamens aufgewiesen. Agrarminister Peter Hauk (CDU) sagte am Donnerstag, dies sei eine "nicht akzeptable Verbrauchertäuschung". Nach derzeitigem Stand sei aber keine Gefährdung für Verbraucher gegeben.
Leinsamen aus Kanada
Nachgewiesen wurde der derzeit einzige bekannte gentechnisch veränderte Flachs mit Handelsnamen CDC Triffid. Dieser wurde laut Hauk vor zehn Jahren in den USA und Kanada zum Anbau zugelassen. Offenbar aus Furcht, die europäischen Abnehmer zu verlieren, wurde die Zulassung im Jahr 2001 in Kanada aber wieder zurückgenommen. Seither ist der Anbau dort verboten.
Nun sollen die Bezugsquellen für die verunreinigten Produkte ermittelt werden. Die Untersuchungen deuten laut dem Minister darauf hin, dass die Verunreinigung durch "schludrige Handhabung" bei Verpackung, Verarbeitung und Logistik entstand.
In der Europäischen Union (EU) besteht keine Zulassung für gentechnisch veränderten Leinsamen, weshalb der Verkauf unzulässig ist. Das Ministerium will den Samen zurückrufen lassen. Die EU müsse auch über einen Einfuhrstopp entscheiden. Hauk sagte, wenn weitere Proben Spuren aufweisen sollten, werde er dies politisch einfordern.
Aufgrund der Funde in Baden-Württemberg kontrollieren inzwischen auch andere Bundesländer Leinsamen, der bei ihnen auf dem Markt erhältlich ist. Der verunreinigte Leinsamen könnte sich unter anderem in Müsli finden und auch von Bäckereien bei der Brotherstellung verwendet worden sein.
Aigner appelliert an Länder
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) forderte die Bundesländer zum sofortigen Handeln auf. "Diese gentechnisch veränderten Leinsamen sind in Deutschland nicht zugelassen", sagte Aigner. Deshalb müssten sie vom Markt genommen werden. Dafür seien die Bundesländer zuständig.
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