Fragen an Ministerin Bärbel Höhn zu Folgeschäden des Bergbaus

In Sachen Folgeschäden des Bergbaus und finanzielle Regulierung bei Folgeschäden hat die Kreistagsfraktion folgenden Brief an die bündnisgrüne NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn geschrieben:

10.11.03 – von J. Bartsch, Quelle: Grüne Fraktion –

Unabhängig von der erfolgten Genehmigung der Rahmenbetriebspläne der Bergwerke Walsum und West am Niederrhein sind wichtige Fragen zu den Konsequenzen des Kohleabbaus unter dem Rhein und den angrenzenden Siedlungsgebieten/ Überschwemmungsgebieten nach unserem Kenntnisstand leider immer noch nicht beantwortet.

Seitens der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Wesel möchten wir an Dich als in dieser Angelegenheit mitbeteiligte und für den vorbeugenden Hochwasserschutz verantwortliche Ministerin daher folgende Fragen stellen:

1. Gibt es Untersuchungen oder sind solche in Auftrag gegeben, die das Gefährdungs- und Schadenspotenzial für Mensch und Natur im Falle eines hochwasserbedingten Deichbruchs im Kreis Wesel (links- und rechtsrheinisch) behandeln und die Folgekosten zum Zeitpunkt der Beantragung der Rahmenbetriebspläne und nach Eintritt aller prognostizierten Senkungen quantifizieren? Die Darstellung der zusätzlichen Flächen und die enorme Erhöhung der zukünftigen Einstautiefen reicht eben nicht für die Betrachtung des erhöhten Gefährdungs- und Schadenspotentials, verursacht durch den Bergbau, aus.

2. Gibt es Untersuchungen oder konkretisierte Planungen für die im Zusammenhang mit den Rahmenbetriebsplänen der Bergwerke Walsum und West ins Spiel gebrachten Kammerungen der zu schützenden Polder? Hat sich die DSK mit dieser Problematik nach den Genehmigungen der Rahmenbetriebspläne an Dein Ministerium oder das für den Katastrophenschutz zuständige Innenministerium gewendet?

3. Im Sommer 2001 ist für den durch die Senkungen des Bergwerks Walsum betroffenen Bereich bereits eine Skizze der DSK vorgelegt worden, die eine Unterteilung der Polder vorsah. Untersuchungen der tatsächlichen Machbarkeit lagen damals aber noch nicht vor. Für den linksrheinischen Bereich waren den Abtragsunterlagen einfache Überflutungskarten und ein Konzept zur Unterteilung des großen Polders. Dieses Konzept wurde aber während der Erörterung im Dezember 2002 nicht weiter diskutiert. Das endgültige Gutachten zur möglichen Unterteilung des Polders sollte im Frühjahr 2003 vorliegen. Sind für beide Bereiche technische Untersuchungen der in Betracht gezogenen Trassen beauftragt oder durchgeführt worden? Wenn ja, durch wen und sind diese evtl. vorhandenen Untersuchungsergebnisse bereits in daraus resultierende neue Planungen eingeflossen?

4. Außerdem sollte endlich eine Abschätzung der volkswirtschaftlichen Folgekosten für z.B. die für Jahrtausende notwendigen Sümpfungsmaßnahmen und das erhöhte Gefährdungspotential für Hochwasser (höhere Deiche bewirken auf ewig höhere Instandhaltungs- und Sanierungskosten) gemacht werden. Gibt es dafür finanzielle Rücklagen und wenn ja, in welcher Höhe? Wer bezahlt diese Kosten, wenn es die DSK/RAG nicht mehr gibt?

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