Coronaschutz bei Veranstaltung in Dinslaken

Weitergehende Schutzmassnahmen möglich

24.08.20 –

Die Verwaltung des Kreises Wesel stellte in Bezug auf eine Veranstaltung im Burgtheater klar: „Für die Veranstaltung im Dinslakener Burgtheater lag dem Gesundheitsamt ein nach diesen Vorschriften genehmigungsfähiges Hygienekonzept vor. Die Landesvorschriften sind für das Kreisgesundheitsamt insoweit bindend.“

Die Kreisverwaltung hat in ihrer Klarstellung nicht berücksichtigt, dass nach §16 Coronaschutzverordnung NRW „… die zuständigen Behörden befugt (sind), im Einzelfall auch über die Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen anzuordnen.

Die steigenden Infektionszahlen sowie die Maskenpflicht während des Schulunterrichts hätten eine solche Anordnung durchaus gerechtfertigt. „Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, so wie es zukünftig auch sein soll bei Veranstaltungen dieser Art, hätte die Freude an der Veranstaltung in Dinslaken kaum geschmälert, aber das Sicherheitsgefühl der Zuschauer gestärkt und mehr Schutz vor Infektionen geboten. Kulturelle Veranstaltungen sollten durch die künstlerischen Darbietungen ihren Platz in der Presse finden und nicht durch Diskussionen über Infektionsschutz. Das haben die Künstler nicht verdient“, gibt Ulrike Trick, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion zu bedenken.

 

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Gesundheit | Kreisfraktion