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07.07.05 –
Zwar hätten CDU/CSU und FDP dies heute bei der Beschlussfassung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zum neuen Energiewirtschaftsgesetz verhindert. Jedoch könnten die Stromerzeuger und -anbieter jetzt beweisen, wie ernst sie es mit ihren Umweltberichten und Hochglanzbroschüren zur Unternehmensverantwortung tatsächlich meinten. Eine wahrheitsgetreue und klare Kennzeichnung der Art und Weise der Stromerzeugung seitens der Energieunternehmen und Stromhändler sei praktizierter Verbraucher- und Klimaschutz.
Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "Für einen echten Wettbewerb ist es wichtig, dass der Kunde sich informieren kann, wie hoch der Anteil von Wind- und Wasserkraft, von Braunkohlestrom oder Atomenergie in seinem Strommix ist. Umweltfreundliche Anbieter, die auf die riskante Atomkraft und den klimaschädlichen Kohlestrom verzichten, bekommen dann endlich bessere Chancen. Dem Verbraucher darf auch nicht vorenthalten werden, wie effizient der Strom erzeugt wird. Wünschenswert ist beispielsweise die Angabe des Stromanteils aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad."
Künftig sei wenigstens der Atomstromanteil auf jeder Rechnung erkennbar. Der Stromkunde könne dann per Wechsel zu einem umweltfreundlichen Stromanbieter gegen eine Regierung stimmen, die gegen die Mehrheit der Bevölkerung den Wiedereinstieg in die Atomtechnologie plane.
Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Energieexperte, Tel. 030-27586-421 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, Fax: -449, E-Mail: presse@bund.net; Internet: www.bund.net
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