Menü
01.12.16 –
Die hygienischen Zustände in den nordrhein-westfälischen Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben werden zukünftig in Form einer Ampelkennzeichnung bewertet und bescheinigt. Auf einer am Eingang ausgehängten Urkunde wird dann für die Gäste leicht ersichtlich, ob es bei der Kontrolle Mängel gegeben hat oder nicht. Wenn der Betrieb keinen direkten Kontakt mit Kund*innen hat, kann man das Ergebnis im Internet abrufen.
Die Einführung der Ampel erfolgt stufenweise: In Restaurants, dann in Fleischereien und Kantinen bis hin zu Wochenmärkten oder Bäckereien. Bis 2019 soll die Veröffentlichung der Ergebnisse freiwillig sein, danach verpflichtend. So haben Betriebe, die bei den ersten Kontrollen schlecht abschneiden, genügend Zeit um nachzubessern.
Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Kreistag Wesel: „Die Einführung der Restaurant-Ampel ist ein richtiger Schritt dahingehend, die Hygiene- Kontrollen für die Verbraucher*innen transparent zu machen! Das ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und trägt gleichzeitig zum Gesundheitsschutz und zur Transparenz öffentlicher Kontrollen bei! Skandale mit Gammelfleisch und Co. gehören dann hoffentlich endlich der Vergangenheit an.“
Er geht auch davon aus, dass sich der vorübergehende Mehraufwand für die kommunalen Kontrolleur*innen mittelfristig auszahlen werde, weil sich die Gastronomen vor Ort bemühen würden, bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Dies habe auch die Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa Dänemark oder Großbritannien gezeigt. Schließlich müssten Musterbetriebe zukünftig seltener kontrolliert werden als „Schmuddelbuden“.
Hubert Kück: „Ich bin froh, dass das Gesetz kommt. Die erfolgreichen Testläufe in Duisburg und Bielefeld haben gezeigt, dass die Verbraucher*innen Transparenz erwarten. Außerdem werden schwarze Schafe, denen es hauptsächlich darum geht, billig zu produzieren, nun schneller erkannt. Die Restaurant-Ampel ist fair für alle und eine Stärkung der guten und ehrlichen Gastronomien!“
Kategorie