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10.02.16 –
Daher fragt die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nach, wie, in welcher Form und mit welchem Ergebnis der Landrat den Kreistagsbeschluss umgesetzt hat bzw. zukünftig umzusetzen gedenkt.
Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 25.6.2015
Beitritt zum AK Betuwe
Hat der Landrat dem AK Betuwe inzwischen den Beitritt des Kreises Wesel angeboten? Wenn ja, wie fiel die Reaktion auf die Forderungen des Kreistagsbeschlusses bei den anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus? Wenn der Landrat den Beitritt noch nicht angeboten hat: Wo bestehen Hindernisse für einen Beitritt und wie gedenkt der Landrat diese auszuräumen?
Mitarbeit in Projektbeiratssitzungen
Hat der Landrat inzwischen die Mitarbeit in den Projektbeiratssitzungen angeboten? Wenn ja, wie fiel die Reaktion der anderen Teilnehmer auf die inhaltlichen Forderungen des Kreistagsbeschlusses aus? Wenn der Landrat die Mitarbeit noch nicht angeboten hat: Wo bestehen Hindernisse für einen Beitritt und wie gedenkt der Landrat diese auszuräumen?
Zusammenarbeit mit den kreiseigenen Kommunen
Durch welche Personen war der Kreis Wesel bei den Erörterungsterminen in Voerde (18./19 November) und in Dinslaken (25.11.2015) vertreten? Wenn der Kreis nicht vertreten war: Wie gedenkt der Landrat die Zusammenarbeit zu optimieren, damit ein gemeinsames Auftreten gegenüber DB AG und Bund, Land und Bezirksregierung sichtbar wird?
Zusammenarbeit mit der Stadt Oberhausen und dem Kreis Kleve
Konnte der von allen drei Teilnehmern projektierte Gefahrenabwehrplan inzwischen fertig gestellt werden? Wenn ja, wann wird er veröffentlicht?
Welche weiteren gemeinsamen Absprachen oder Anstrengungen wurden unternommen, um ein besseres Verhandlungsergebnis mit der DB AG und dem Bundesverkehrsministerium zu erzielen? Welche weiteren sind geplant?
Einbindung der Landesregierung durch den Landrat
Der Landesverkehrsminister, Herr Dr. Groschek, hat am 02.12.2015 in einem Brief an die NRW-Landesgruppen der Bundestagsfraktionen gefordert, dass es für NRW auf der stark befahrenen Rheinschiene als Gütertrasse beim Investitionsvolumen im Lärmschutz keine Nachteile im Vergleich zu Baden-Württemberg bezüglich hoher Qualitätsstandards beim Lärmschutz gibt. Daraus ergeben sich folgende Anfragen:
Seit wann hat der Landrat Kenntnis von diesem Schreiben des Landesverkehrsministers?
In welchen Gremien und bei welchen Gelegenheiten hat der Landrat seitdem höhere Qualitätsstandards für die Lärmschutzinvestitionen eingefordert?
Welche Ergebnisse hat es seit diesem Schreiben in den Gesprächen zwischen Landrat, Bezirksregierung und Landesverkehrsministerium über besondere Standards bei Lärmschutzinvestitionen gegeben?
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