10.09.13 –
Auf grüne Initiative hin, so berichtet Sven Giegold MdEP, wurden die Rechte von Whistleblowern durch das Europaparlamewnt gestärkt.
In Zukunft sollen Whistleblower das Recht haben, das Unternehmen und die zuständige Aufsichtsbehörde auf Missbrauch und Insidergeschäfte hinzuweisen. Dieses Recht steht höher als arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflichten (Vgl. Art. 11 und Art. 29). Zusätzlich müssen nationale Aufseher eine geschützte Kontaktmöglichkeit für Whistleblower zur Aufsicht schaffen.
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