B 58n: Die Müllasche und die Konsequenzen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag hat einen Fragekatalog zu dem Wirbel um den Einbau belasteter Müllasche bei der B 58n an die Kreisverwaltung gerichtet.

29.08.11 – von J. Bartsch, Grüne Fraktion –

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag hat einen Fragekatalog zu dem Wirbel um den Einbau belasteter Müllasche bei der B 58n an die Kreisverwaltung gerichtet.

Geklärt haben möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Punkte:

  • Wie viele Ausschreibungen hat es im Zusammenhang mit dem Neubau der B 58n gegeben und wann sind diese erfolgt?
  • Was war der Inhalt der jeweiligen Ausschreibungen, vor allem im Hinblick auf den Baustoff für den Straßenunterbau?
  • Sollte es mehr als eine Ausschreibung gegeben haben:
    • Warum ist die erste aufgehoben worden?
    • Hat es Änderungen bei den Anforderungen für einzubauende Materialien gegeben?
    • Was hat den Ausschlag für die Beauftragung der Fa. Heitkamp gegeben?
  • Gibt es Differenzen zwischen den in der Ausschreibung verlangten Anforderungen an den Baustoff und den tatsächlich verwendeten Materialien für den Straßenunterbau?
  • Wer ist zuständig für die Überprüfung und Überwachung der Auflagen der Ausschreibung?
  • Welche Kriterien müssen Materialien für den Straßenunterbau in einem Wasserschutzgebiet IIIa erfüllen? Sind auch Recyclingmaterialien zugelassen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Sind diese Kriterien im gegebenen Fall auch angewendet worden?
  • In welcher Tiefe ist für den Unterbau ausgekoffert worden? Welches ist die normale Auskofferungstiefe bei Straßen dieser Klassifizierung?
  • Welche zeitlichen Verzögerungen werden sich ergeben, wenn das bislang eingebaute Material ausgetauscht wird?
  • Welche zusätzlichen Kosten werden durch einen Austausch entstehen?
  • In welchem Umfang werden bei dem bislang verwendeten Baustoff die Grenzwerte für Sulfate und Chloride überschritten?

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