Auszahlungen ab Januar

Alle Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Anfang Januar 2005 die erste Zahlung erhalten.

13.08.04 – von h. kueck, Quelle: © BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundespartei – 2004 Quelle: http://www –

Außerdem gilt für die Anrechnung des Vermögens von Kindern ein Freibetrag von 4 100 Euro von Geburt an. Darauf einigten sich führende Politiker von Grünen und SPD.

Darauf haben sich führende Politiker von Grünen und SPD am Mittwoch geeinigt.

Die Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt bekräftigte im Zusammenhang mit diesen Feinjustierungen die richtige und notwenige Stoßrichtung der Reform:

"Wir wollen, dass Hartz IV Wirklichkeit wird", sagte sie. Es gehe nicht um prinzipielle Veränderungen am Gesetz.

Der Zahlungstermin für das Arbeitslosengeld II und die Anrechnung von Kindervermögen waren in den vergangenen Wochen besonders strittige Punkte gewesen. Der Kinderfreibetrag von 4100 Euro sollte ursprünglich für Kinder ab dem 15. Lebensjahr gewährt werden, für jüngere Kinder waren 750 Euro vorgesehen.

Aufgrund von unterschiedlichen Auszahlungstermine von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hätte wäre das neue Arbeitslosengeld II für einen Teil der Berechtigten erst zum 1. Februar ausgezahlt worden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten sich dafür eingesetzt, dass es keine Auszahlungslücke für Empfänger des Arbeitslosengeldes II geben wird.

An dem zweieinhalbstündigen Gespräch am Mittwochabend im Bundeskanzleramt nahmen neben Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) auch Finanzminister Hans Eichel (SPD), der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering, der Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Reinhard Bütikofer, die Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion Katrin Göring-Eckardt und Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier teil.

Wirtschaftsminister Clement sagte im Anschluss an das Gespräch, es herrsche über die Reform "absolute Übereinstimmung" in der Regierung. Die Einigung sei ein Beitrag für mehr Klarheit in der Debatte.

Die zwölfmalige Auszahlung des Arbeitslosengeldes wird wohl für den Bundeshaushalt eine Mehrbelastung von bis zu 800 Millionen Euro bedeuten. Diese Summe soll von allen Ministerien gemeinsam aufgebracht werden.

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