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02.02.04 –
Das hat der Kreis Wesel gestern mittag mitgeteilt. Bei den Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen seien, sei in einem Fall festgestellt worden, dass der Landwirt ein über 24 Monate altes Tier für den eigenen Verzehr geschlachtet habe, ohne die erforderlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie den BSE-Test zu veranlassen.
In der HIT -Datenbank ("Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tiere" in München, in der alle Rinder in Deutschland erfasst sind) habe er das Tier als tot ohne nähere Angabe abgemeldet, so der Kreis. Ob es sich bei der Tat um einen Einzelfall handelte, werde noch überprüft. In einem zweiten Fall habe ein Betriebsinhaber ein über 24 Monate altes Tier als Hausschlachtung in der Datenbank abgemeldet. Dem Fachbereich lägen keine Unterlagen über durchgeführte Schlachttier- und Fleischuntersuchungen vor. Ein BSE-Test sei auch nicht vorgenommen worden. Bei der Kontrolle der Betriebsdaten sei festgestellt worden, dass dieser Landwirt in insgesamt fünf Fällen Rinder aus der Datenbank als Hausschlachtungen abgemeldet habe. Lediglich in einem Fall sei die vorgeschiebene Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt worden. Das untersuchte Tier sei unter 24 Monate alt und somit nicht BSE-untersuchungspflichtig gewesen. Für zwei weitere unter 24 Monate alte Rinder habe er eingeräumt, diese ohne Untersuchungn geschlachtet zu haben.
Der Verbleib der beiden übrigen Tiere, darunter das BSE-untersuchungspflichtige, konnte bisher nicht geklärt werden, so der Kreis: "Das noch im Betrieb vorhandene Fleisch wurde sichergestellt und unschädlich beseitigt. Gegen beide Tierhalter wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Fleischhygienegesetz eingeleitet." Wo sich die betroffenen Höfe befinden, teilte der Kreis gestern nicht mit.
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