Absenkung des Wahlalters auf 16 auch für Bundes- und Landesebene wäre jetzt konsequent

06.06.24 –

Die Kreistagsfraktion der GRÜNEN sowie der Weseler Kreisverband setzten sich mit Nachdruck für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. Genauso wie der Städtetag NRW, wollen die GRÜNEN nun auch Druck auf die schwarz/grüne Landesregierung in Düsseldorf machen, zumal das Thema im Koalitionsvertrag verankert wurde.

Hierzu erklären Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender und Dr. Hans-Peter Weiß, Kreisverbandsvorsitzender der GRÜNEN: "Das Wahlalter für Landtagswahlen in NRW sollte nun zügig auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Dieses Versprechen der Landesregierung sollte rechtzeitig vor den nächsten Landtagswahlen in Kraft treten, damit die organisatorische Umsetzung auch gelingt. Dafür ist es jetzt höchste Zeit, denn dieser Vorstoß wird durch aktuelle wissenschaftliche Studien gestützt, die belegen, dass junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren genauso politisch interessiert und informiert sind wie ihre älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ab 18 Jahren.“

Eine umfassende Untersuchung der Technischen Universität Chemnitz aus dem Jahr 2019 zeigt, dass es in den Altersgruppen von 16 bis 18 Jahren keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich des politischen Wissens oder des Interesses an politischen Themen gibt. Dies wird durch eine Jugendwahlstudie der Otto-Brenner-Stiftung aus dem Jahr 2021 bestätigt, welche zudem aufzeigt, dass eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, das politische Engagement junger Menschen fördern und deren politische Partizipation erhöhen kann.

Kück weist darauf hin, dass Jugendliche in Deutschland bereits ab 16 Jahren beschränkt geschäftsfähig sind, Alkohol konsumieren dürfen, den Führerschein erwerben und acht Stunden am Tag arbeiten können. Es erscheint daher nur konsequent, ihnen auch das Recht zuzugestehen, an Wahlen teilzunehmen. "Junge Menschen haben existenzielle Interessen, die von Erwachsenen nicht ausreichend vertreten werden," so Hubert Kück. "Die Wahlverhaltensforschung zeigt, dass sich das Wahlverhalten von Erstwählern nicht signifikant von anderen Bevölkerungsgruppen unterscheidet. Daher sehen wir keinen Grund, ihnen das Wahlrecht vorzuenthalten.

Des Weiteren betont er, dass die geistige Reife von Jugendlichen ab 16 Jahren keinen wesentlichen Unterschied zu derjenigen von jungen Erwachsenen aufweist. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Forderung nach einer Wahlrechtsreform, die es auch 16-Jährigen ermöglicht, an Wahlen teilzunehmen und somit ihre Zukunft aktiv mitzugestalten.

Im europäischen Kontext ist das Wahlrecht ab 16 bereits Realität, beispielsweise bei den nun stattfindenden Europawahlen oder bei den Kommunalwahlen, bei denen Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen. Dies zeigt, dass eine erfolgreiche und verantwortungsvolle Teilnahme am politischen Prozess in dieser Altersgruppe möglich ist und bereits praktiziert wird.

"Es ist an der Zeit, dass wir den Jugendlichen in unserem Land das Vertrauen schenken, das sie verdienen. Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Demokratie und Partizipation," so Weiß abschließend.

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