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31.01.19 –
Ab dem 1.1.2020 gehen die so genannten existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über.
Die Leistungsberechtigten müssen vor Ort zeitgerecht einen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Kosten der Unterkunft ab dem 1.1.2020 durch den Grundsicherungsträger gedeckt werden können.
Wir GRÜNE im Kreistag Wesel fragen die Verwaltung:
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Anträge | Kreisfraktion | Soziales