Riesige Abgrabung in Bislich geplant

Zur geplanten Abgrabung von rund 95 ha Fläche im Bereich Bislich hatte die Grüne Kreistagsfraktion für den letzten Umweltausschuss einige Fragen gestellt. Wir dokumentieren diese hier mitsamt der Antworten, die die Verwaltung schriftlich gegeben hat.  

10.07.17 –

Zur geplanten Abgrabung von rund 95 ha Fläche im Bereich Bislich hatte die Grüne Kreistagsfraktion für den letzten Umweltausschuss einige Fragen gestellt. Wir dokumentieren diese hier mitsamt der Antworten, die die Verwaltung schriftlich gegeben hat. 

Frage 1: Gibt es eine Stellungnahme der oberen Planungsbehörde (RVR) zu dem Vorhaben? Wenn ja, wie wird dort die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung beurteilt?

Antwort: Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat der Regionalverband Ruhr als Regional- planungsbehörde die beigefügte Stellungnahme (Anlage 2) abgegeben. Eine Vereinbarkeit des vorliegenden Antrages mit den Zielen der Raumordnung ist danach aufgrund des beantragten Flächenzuschnitts sowie der naturschutzfachlichen Bedenken hinsichtlich des Eingriffs in das Vogelschutzgebiet derzeit nicht gegeben.

Frage 2. Ist im Rahmen der Planung überprüft worden, welche Einflüsse für die Grund- wasserstände für Hamminkeln-Mehrhoog – insbesondere bei Starkregenereignissen – aus der Anlage des Abgrabungssees und der geänderten Wasserdurchlässigkeit resultieren? Ist sichergestellt, dass durch Starkregenfälle anfallende zusätzliche Wassermengen ausgeleitet werden können?

Antwort: Durch die Herstellung des geplanten Abgrabungsgewässers werden in wasserwirt- schaftlicher Hinsicht keine signifikanten Veränderungen zum heutigen Zustand erwartet.

Fragen 3-7. 3. Existiert ein dreidimensionales Grundwasserfließmodell für die betroffene Region? 4. Liegen aktuelle hydrogeologische Gutachten vor, die die geplante Auskiesung einschließen? 5. Gibt es ein Niederschlagsabflussmodell? 6. Welche Untersuchungen/Gutachten liegen vor, ob das Aufnahmevermögen der ausleitenden Grabensysteme auch beim Zusammentreffen von Hochwasser und Starkregen ausreicht? 7. Gibt es Untersuchungen/Berechnungen, wie das den gesamten westlichen Rand des Ortsteils Mehrhoog umfassende Grabensystem – bestehend aus der Bislicher Ley, der Langen Renne, dem Haagener Meer mit Ausleitung in die Haffensche Landwehr – die zusätzlichen Wässer aufzunehmen in der Lage ist?

Antwort: Für den Planungsraum liegt ein Hydrogeologisches Gutachten des Büros Borchert Ingenieure aus dem Jahr 2010 vor. Gegenstand des Gutachtens ist eine Grundwassermodellrechnung, inwieweit sich die geplanten Abgrabungen „Visselsches Feld Süd“ und „Histenbruch“ auf die Seewasserspiegel der Abgrabungsgewässer, insbesondere bei einem Rheinhochwasser, auswirken werden. Weitere Gutachten liegen nicht vor.

Fragen 8-9. 8. Inwieweit kollidiert der Schutzanspruch gemäß Vogelschutzrichtlinie mit der Darstellung gemäß BSAB? 9. Welche Ersatzmaßnahmen für den Entfall der Flächen im Vogelschutz gebiet sind vorgesehen? Werden flächenadäquat neue Schutzgebietsausweisungen vorgenommen und sind diese auf den Bedarf der derzeit auf der Fläche lebenden Arten ausgerichtet?

Antwort: Aufgrund der Lage des Abgrabungsvorhabens im Europäischen Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ ist aufgrund der Vorgaben des derzeit gültigen Regionalplans (GEP 99) im Zulassungsverfahren sicherzustellen, dass eine den ökologischen Erfordernissen des Vogelschutzgebietes entsprechende Rekultivierung erfolgt. Das bedeutet, dass für die im VSG gelegenen, durch die Abgrabungstätigkeit entfallenden Gänseäsungsmöglichkeiten, ein 1:1 Flächenausgleich stattfindet. Entsprechende Flächenvorschläge wurden durch die Antragstellerin gemacht. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel wird die Eignung dieser Flächen im Zulassungs- verfahren überprüfen. Im Falle einer positiven Entscheidung über den Abgrabungsantrag würden diese Flächen dem VSG „Unterer Niederrhein“ zugewiesen.

Fragen 10-11. 10. Inwieweit impliziert die Verdrängung von landwirtschaftlichen Flächen durch Abgrabungen dieser Art eine Intensivierung der Landwirtschaft? 11. Wohin werden die Landwirte zukünftig ihre Gülle und die Gärreste einer Biogasanlage entsorgen, die zurzeit noch auf die im Plangebiet befindlichen landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden?

Antwort: Hierüber liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.

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Anträge | Kiesabbau | Kreisfraktion | Umwelt

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