Landesentwicklungsplan modifizieren

09.12.15 –

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt zur LEP-Stellungnahme im Kreistag am 10.12.2015 ergänzend folgende Änderungen zu den Themen Fracking und Verkehr:

1. In der Einleitung (S. 15, Abschnitt 3) wird der Absatz

Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen ist mit Umweltfolgen, insbesondere für die Grundwasserressourcen, verbunden. Darüber hinaus ist offen, ob sich diese Vorkommen wirtschaftlich gewinnen lassen.

ersetzt durch den Absatz:

Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen Vorkommen/Lagerstätten ist mit Umweltfolgen, insbesondere für die Grundwasserressourcen, verbunden. Darüber hinaus ist offen, ob sich diese Vorkommen wirtschaftlich gewinnen lassen. Zu den unkonventionellen Lagerstätten zählen Lagerstätten im Schiefergestein, im Sandgestein und Kohleflöze.

2. In den Erläuterungen zu „10.3-4 Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten" wird Satz 1 des Absatz 1 (Seite 192)

Erdgasvorkommen in unkonventionellen Lagerstätten werden in Nordrhein-Westfalen in Form von Schiefer- und Flözgas vermutet.

ersetzt durch die Passage:

Erdgasvorkommen in unkonventionellen Lagerstätten werden in Nordrhein-Westfalen in Form von Schiefer- und Flözgas vermutet. Zudem können Gasvorkommen im Sandgestein, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, in derzeit noch nicht ermittelter Größe und räumlicher Ausdehnung vorliegen. In einigen größeren Bereichen Nordrhein-Westfalens wurden aber bereits von Gaskonzernen Sandsteinlagerstätten als Zielhorizonte für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas angegeben. Außerdem können Ölvorkommen in unkonventionellen Lagerstätten vorliegen.

3. In den Erläuterungen zu „10.3-4 Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten" wird der letzte Absatz (Seite 194)

Das Ziel 10.3-4 bezieht sich nicht auf Tiefbohrungen für andere Zwecke wie zum Beispiel der Nutzung von Tiefengeothermie oder auf die konventionelle Erdgasgewinnung. Sichere Technologien für die Gewinnung von Erdgas aus sogenannten konventionellen Lagerstätten, d.h. vor allem aus Sand- und Karbonatgesteinen, kommen schon seit den 1960er Jahren in Deutschland zum Einsatz.

ersetzt durch den Absatz

Das Ziel 10.3-4 bezieht sich nicht auf Tiefbohrungen für andere Zwecke wie zum Beispiel der Nutzung von Tiefengeothermie oder auf die konventionelle Erdgasgewinnung. Sichere Technologien für die Gewinnung von Erdgas aus sogenannten konventionellen Lagerstätten, d.h. vor allem aus Sand- und Karbonatgesteinen, kommen schon seit den 1960er Jahren in Deutschland zum Einsatz.


4. Kapitel 8: Verkehr - Öffentlicher Regional- und Nahverkehr

8.1-11: Die Mittel- und Oberzentren des Landes sind bedarfsgerecht an den Öffentlichen Verkehr anzubinden.

Das Schienennetz ist so leistungsfähig zu entwickeln, dass es die Funktion des Grundnetzes für den Öffentlichen Personennahverkehr wahrnehmen kann.

Ergänze wie folgt:

Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sind für sensible Knotenpunkte (z.B. Rheinbrücken, stark befahrene oder eingleisige Abschnitte) funktionierende Ausweichrouten vorzuhalten.

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Anträge | Kreisfraktion

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