Fragen zur Windkraft an die Landtagsfraktion

Windenergie darf nicht vor den Toren Wesels Halt machen, sagen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen aus Kreis- und Ortsverband. Nach einem Gespräch mit den Anlagebetreibern aus Rees und Vertretern der Stadt kritisieren Hubert Kück und Thomas Lemken das Verhalten der Stadt und nennen es Salamitaktik.

27.05.01 –

Windenergie darf nicht vor den Toren Wesels Halt machen, sagen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen aus Kreis- und Ortsverband. Nach einem Gespräch mit den Anlagebetreibern aus Rees und Vertretern der Stadt kritisieren Hubert Kück und Thomas Lemken das Verhalten der Stadt und nennen es Salamitaktik.

Für Lemken fällt das Rathaus in dieser Frage nur durch "aufreizende Passivität" auf, statt auch auf diesem Gebiet Wirtschaftsförderung zu betreiben. Denn durch Windkraftanlagen würden auch Arbeitsplätze entstehen. Die Politik des Bürgermeisters und der CDU bediene in dieser Frage nur die eigene Klientel. In der Bevölkerung gebe es aber viel Zustimmung für diese regenerative Energie, sind sich die Grünen sicher. "Verzögern, verhindern und verschleppen", kündigte der Sprecher der Kreistagsfraktion Hubert Kück an, dürfe es nicht mehr geben.

Deshalb haben sich der Weseler Ortsverband und der Kreisverband jetzt an die Düsseldorfer Landtagsfraktion gewandt, die eine kleine Anfrage stellen soll, um die Situation vor Ort durchsichtiger zu machen. In dem zweiseitigen Schreiben beschreiben die Grünen die gegenwärtige Lage und listen die Fragen auf, die von Düsseldorf aus beantwortet werden sollen. So wollen die Politiker wissen, ob alleine die bloße Absicht der Oberen Wasserbehörde, eine Wasserschutzzone einzurichten, ein öffentlicher Belang ist, der der Privilegierung von Windkraftanlagen entgegensteht. Geklärt werden müsse auch, welche Folge die Nähe der geplanten Untertagedeponie Borth auf die Brunnen haben könnte. Schattenwurf und das Schutzbedürfnis für die Vogelbrutplätze werden ebenfalls in dem Fragenkatalog angesprochen.

Abschließend wollen Kück und Lemken wissen, was passiert, "wenn sich herausstellen sollte, dass außer der bereits genehmigten Winkraftanlage keine weiteren Anlagen in der von der Stadt Wesel ausgewiesenen Konzentrationszone genehmigungsfähig sind". Hier müsse auch geklärt werden, ob die Antragsteller Schadensersatz verlangen können, denn sie hätten im Vertrauen auf diese ausgewiesenen Flächen unter anderem planerische Vorleistungen erbracht.

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Anträge | Kreisfraktion

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