Befriedung von Grundstücken

09.12.15 –

Durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Jahr 2013 können Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen die Jagd auf ihren Grundstücken verbieten. In Fortführung ihrer Anfrage vom November 2014 zur jagdrechtlichen Befriedung von Grundstücken bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

 Wie viele Anträge zur Befriedung von Privatgrundstücken wurden seit dem November 2014 bearbeitet?

 Wie sind diese Anträge entschieden worden?

 Sind aufgrund dieser Entscheidungen Klagen von Privatpersonen oder des Kreises Wesel anhängig?

Kategorie

Anträge | Kreisfraktion | Umwelt

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