Anfrage zur Verunreinigung des Mommbachs

28.01.21 –

Große Teile der Mommbach-Niederung sollten durch die Ausweisung der Trinkwasserschutzzonen I bis IIIa für das Wasserwerk Löhnen der Stadtwerke Dinslaken vor Verunreinigungen und Schadstoffeinträgen geschützt sein. Damit sollte insbesondere die Einleitung von Gülle in das Graben- und Bachsystem ausgeschlossen sein.


Die GRÜNE Kreistagsfraktion bittet in diesem Zusammenhang den Landrat des Kreises Wesel Ingo Brohl um die Beantwortung folgender Fragen zur Verunreinigung des Mommbachs durch eine große Menge an Gülle. 

  1. Befinden sich die Versickerungsmulde, die Lagerung der Gülle und die „Einleitstelle“ in der ausgewiesenen Trinkwasserschutzzone? Wenn ja, in welcher?
  2. Wie groß ist die Menge an Gülle ungefähr, die in den Graben und den Mommbach gelangen konnte?
  3. Wie groß ist die Strecke im Graben und im Mommbach, auf die sich die Gülle verteilt hat?
  4. Liegt die Fläche, auf die die Gülle gepumpt worden ist, in der Trinkwasserschutzzone? Wenn ja, in welcher?
  5. Ist sie Teil der Kooperationsfläche mit dem Wasserwerk Löhnen?
  6. Wie ist die Aussage des Mitarbeiters der Kreisverwaltung zu verstehen, dass durch die Verunreinigung keine Gefahr für das Trinkwasser aber für das Grundwasser sehr wohl bestehen würde?
  7. Liegt die Versickerungsmulde in unmittelbarer Nähe des Grabens oder des Baches?
  8. Wofür diente diese Versickerungsmulde? Normalerweise wird nur Regenwasser versickert, mit Sicherheit keine Gülle. Sollte in der Mulde Wasser aus landwirtschaftlicher Fläche oder von Gebäuden oder befestigten Flächen versickert werden?
  9. Ist die Gülle aus einer Güllegrube in diese Versickerungsmulde gelaufen, oder ist z.B. oberirdisch gelagerter Mist ausgelaugt worden und sind auch noch andere Stoffe, z.B. Gärstoffe aus Biogasanlagen in die Gewässer gelangt? 
  10. Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob vorhandene Güllebehälter nicht ausreichend dimensioniert waren, und folgen daraus Konsequenzen wie bauliche Maßnahmen oder Reduzierung des Viehbestandes?
  11. Es sollte sich weder nur um einen Unfall aber auch nicht um Vorsatz handeln. Daraus ergibt sich die folgende Frage: Ist die Gülle gezielt in diese Mulde geleitet worden? Wurde eine Leitung verlegt, oder ist die Gülle durch Tankfahrzeuge herangeschafft worden?
  12. Ist der Verursacher der Verunreinigung inzwischen ermittelt worden? Handelt es sich dabei um den Besitzer der Fläche, auf der sich die Mulde befindet?
  13. Ist der Verursacher Mitglied der Kooperation mit dem Wasserwerksbetreiber?
  14. Hat es in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorfälle in der Mommbachniederung und speziell mit Mitgliedern der Kooperation gegeben?
  15. Es ist Anzeige erstattet worden und vermutlich wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Kreisverwaltung will aber nur „abwarten, wie die polizeilichen Ermittlungen voranschreiten“. Welche Schritte kann der Kreis bereits jetzt schon von sich aus einleiten, damit zumindest die Kosten und die Beseitigung der Umweltschäden durch den Verursacher getragen werden müssen? 

Wir bitten die Verwaltung, die Politik kontinuierlich und umfassend über neue Ergebnisse und eingeleitete Schritte zu informieren. 

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Anträge | Landwirtschaft | Umwelt

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