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13.09.06 –
Dazu heißt es von Reiner Priggen: "Die Anfragen wurden gestellt zur Vorbereitung einer möglichen Verfassungsklage der GRÜNEN Landtagsfraktion bzw. einzelner Abgeordneter wegen der Verletzung ihrer parlamentarischen Rechte. Wir sind der Auffassung, dass, angesichts der hohen Milliardensubventionen, der Bergbau mehr als andere Unternehmen verpflichtet ist, Daten und Fakten transparent zu machen - und das nicht nur gegenüber der Landes- oder Bundesregierung, sondern auch gegenüber den Parlamentariern, die schließlich über diese Beträge entscheiden müssen.
Da uns in der Vergangenheit Auskünfte immer wieder verweigert wurden, mit der Begründung, dass es sich um unternehmensinterne Daten handeln würde, haben wir uns intensiv rechtlich beraten lassen. Für uns ist es ein Unterschied, ob ein im Wettbewerb stehendes Unternehmen Daten, deren Veröffentlichung betriebswirtschaftlich womöglich von Nachteil sind, transparent machen soll oder ob ein Unternehmen, das zu zwei Dritteln seinen Betrieb über Staatssubventionen finanziert und nicht im Wettbewerb steht, mit ausreichender Transparenz die Grundlagen dieser Finanzierung darlegen muss.
Da wir hier auch mit der neuen Landesregierung zu keiner gemeinsamen Einschätzung kommen und uns auch diese die benötigten Daten und Fakten verweigert, bleibt kein anderer Weg, als das rechtlich klären zu lassen. Wir sind ermutigt auf diesem Weg durch eine kürzliche Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichts auf eine Klage der dortigen GRÜNEN, wo es um vergleichbare Sachverhalte hinsichtlich Information und Transparenz ging.
Die Regierung hat jetzt vier Wochen Zeit, die Anfragen zu beantworten."
Kategorie
Anträge | Kreisfraktion