BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Kreis Wesel

Welche Müllgebühren gibt es ab 2021?

Nach der Abschreibungsphase könnten die Müllgebühren ab 2021 deutlich sinken. Wie hoch die Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger ausfällt, ist aber noch unklar.

02.04.20 – von GRÜNE Kreistagsfraktion –

Zu den Abfallgebühren äußert sich Hubert Kück, Vorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion Wesel, wie folgt:

„DIE GRÜNEN im Kreistag setzen sich für eine deutliche Entlastung bei den Müllgebühren ein.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bau der Müllverbrennungsanlage Asdonkshof war ein eklatanter Fehler von SDP, CDU und FDP.

Der Beschluss war politisch motiviert. Müllverbrennungsanlagen waren ein Leuchtturmprojekt in der damaligen Zeit!

Da aber im Kreis Wesel nicht die notwendigen Müllmengen (rund 240.000 t/Jahr) vorhanden waren und weiterhin sind, musste Müll von außerhalb des Kreises zu ermäßigten Preisen angekauft werden.

Bürger*innen im Kreis Wesel waren und sind Bürger zweiter Klasse. Sie bezahlen für die Planung / Erstellung der Anlage und natürlich für die anfallende Arbeitsgebühr.

Fremdanlieferungen von außerhalb des Kreises müssen lediglich die Arbeitsgebühr bezahlen.

Es ist ungerecht, dass wir im Kreis Wesel mit die höchsten Müllgebühren in ganz Europa zu zahlen haben!“

Jürgen Bartsch, abfallpolitischer Sprecher der GRÜNEN, stellt fest:

„Diese vergleichsweise sehr hohen Müllgebühren während der Abschreibungsphase des AEZ Asdonkshof sollen nach 2020 deutlich gesenkt werden. Mit der neuen Entgeltordnung im Abfallbereich werden die Gebührenzahler*innen also entlastet werden können.

Wie hoch wird die Entlastung ausfallen?

Das ist derzeit noch nicht klar. Eine neue Entgeltordnung liegt noch nicht vor, sondern ist im Erörterungsverfahren bei den Gremien der KWA (Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat).

Allerdings wurde die Kreisverwaltung schon in der Kreisausschusssitzung vom 28. Juni 2018 beauftragt, die notwendigen preis-, gebühren- und vertragsrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich einer Entgelt- und Gebührenanpassung ab dem Jahr 2021 zu erarbeiten und dem Kreistag vor-zulegen. Das ist bisher nicht erfolgt.

Deshalb hat die GRÜNE Kreistagsfraktion die zügige Vorbereitung und Durchführung der parlamentarischen Beratungen über die zukünftige Gebührenstruktur und Entgeltkalkulation ab 2021 im Abfallbereich durch die Kreisverwaltung beantragt.

Neue Gebührenstruktur

Durch die derzeitige Corona-Krise sind auch die Vorbereitungen für die neue Gebührenstruktur betroffen. Die dafür notwendigen Gremiensitzungen der KWA können derzeit nicht stattfinden.

Allerdings sollte die Kreisverwaltung die bislang vorliegenden Berechnungsmodelle unbedingt in den parlamentarischen Prozess einfließen lassen – und das noch vor der Sommerpause, damit sich die Politik damit auseinandersetzen und eine Entscheidung spätestens im 3. Sitzungszug treffen kann.

Begründung:

Derzeit müssen wir noch von einem Kommunalwahltermin im September ausgehen. Der neue Kreistag, der ab November die Entscheidungen zu fällen hat, ist in seiner Anfangsphase zunächst einmal mit seiner Konstituierung beschäftigt. Ihm kann nicht kaum zugemutet werden, in weniger als 2 Monaten sich in eine komplexe Materie einzuarbeiten und weitreichende Beschlüsse zu fassen.

Deshalb erscheint es uns sinnvoll, dass der alte Kreistag hier die Weichen stellt und zügig die neue Gebührenstruktur berät. Eine Verlagerung der Debatten in die derzeit noch einzuplanende Wahlkampfphase halten wir ebenfalls nicht für ratsam.

Sollte sich am Wahltermin etwas ändern, ließe sich der Beratungsprozess allerdings auch in die zweite Jahreshälfte verschieben.

Warum ist die Debatte wichtig?

Zum historischer Hintergrund: In der Frühphase des AEZ Asdonkshof wurde eine Aufteilung der Gebührenberechnung in Grund- und Leistungsgebühr vorgenommen, um die enormen Investitionskosten der Müllverbrennungsanlage abzufedern.

Nachteil der Grundgebühr: Es besteht ein geringerer Anreiz zum Müllsparen. Dies hatte die GRÜNE Kreistagsfraktion in der Vergangenheit immer wieder kritisiert.

Ob für die zukünftige Berechnung der Müllgebühr erneut eine Aufteilung in Grund- und Leistungsgebühr kommen soll, in welchem Umfang ggf., das ist die spannende Frage, die es zu klären gilt. Das vor dem Hintergrund, was eine gute und entlastende Regelung für die Gebührenzahler*innen sein kann.“

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