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24.02.11 –
Das Gentechnikgesetz mit seinen überzogenen Haftungsansprüchen und Auflagen schränke die Berufsfreiheit von Bauern und Wissenschaftlern ein.
Auch widerspreche die Veröffentlichung von Anbauflächen im Standortregister dem grundgesetzlich garantierten Schutz des Eigentums. Mit diesen Vorwürfen hatte sich die damals schwarz-gelbe Landesregierung von Sachsen-Anhalt 2005 an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Mit ihrer Klage gegen das Gentechnikgesetz der rotgrünen Bundesregierung hatte sie sich vor den Karren von Monsanto, BASF und Co. spannen lassen.
Die jetzige Landesregierung aus SPD und CDU hatte die Klage aufrechterhalten. Am 24. November fiel das Urteil und es fiel eindeutig aus. Denn das Bundesverfassungsgericht schmetterte nicht nur alle Klagepunkte ab. Es berief sich auch so deutlich wie nie in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte auf den Artikel 20 a des Grundgesetzes. Dieser definiert den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als StaatszieL Weil Gentechnik »in die elementaren Strukturen des Lebens eingreife<
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