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10.05.12 –
Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte die Kommunen über Jahre unnötig schwer belastet. So urteilte der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen über die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte gegen die Stimmen von SPD und Grünen im Februar 2010 das jetzt verworfene Gesetz beschlossen.
Dazu erklärt Hubert Kück, Vorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion:
„Dies ist ein guter Tag für die Städte und Gemeinden, die mit ihren Verfassungsbeschwerden Erfolg hatten. Das Urteil offenbart, wie kommunalfeindlich diese Politik war. Es zeigt, dass die schwarz-gelbe Vorgängerregierung es nicht geschafft hat, einen verantwortungsvollen Interessenausgleich zwischen Land und Kommunen herzustellen.
Im Gegenteil, CDU und FDP haben die Kommunen zur Ader gelassen, um ihren Landeshaushalt aufzupeppen: Bei der Situation der kommunalen Haushalte war dies unverantwortbar und hat zu Recht den Protest der Kommunen hervorgerufen.
Und jetzt ziehen die Herren Röttgen und Lindner wieder durch die Lande mit irgendwelchen Konsolidierungsversprechen. Da kann einem als Kommunalpolitiker ja nur Angst und Bange werden! Lastenverschiebungen und Schönrechnerei haben mit echter Konsolidierung der Haushalte aber auch gar nichts zu tun."
Dagegen hatte die rot-grüne Regierung nach dem Regierungswechsel sofort reagiert und die entsprechenden Forderungen gegen die Kommunen ausgesetzt. Rot-Grün hatte 2010 eine verfassungskonforme Neugestaltung vereinbart.
Hubert Kück: „Ich bin erfreut, dass sich die rot-grüne Landesregierung so rasch der notleidenden Kommunen angenommen hat, und ich unterstütze nachdrücklich die klare Haltung der Landesgrünen, nach der Landtagswahl die Lastenverteilung unter Berücksichtigung des Urteils wie versprochen neu zu regeln und die kommunalfreundliche Politik fortzusetzen.
Deshalb hoffe ich auch für die Kommunen auf ein eindeutiges Signal am kommenden Sonntag bei der Landtagswahl."
Kategorie
Kreisfraktion