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14.01.21 –
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit, dass es zu einem mehrjährigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (bis 2006) kam, bei dem es um die auf Geheiß der Bezirksregierung vorgegebene Reduzierung des Verfüllkataloges auf lediglich 14 Abfallarten für den Mühlenberg der Firma Nottenkämper ging. Dabei ging es unter anderem um die Fragen, aus welchem Grund ein derart umfangreicher Verfüllkatalog überhaupt durch die Kreisverwaltung genehmigt wurde und wie viele Verfüllungen es nach dem Abgrabungsgesetz im Zeitraum 1999 bis 2014 noch auf Kreisgebiet gab. Unklar ist bis heute, wie viele Abfallarten und andere Verfüllungen überhaupt eingebracht wurden und ob für diese Untersuchungen von Feststoffen und/oder Eluatanalysen genehmigungsrechtlich angeordnet wurden.
Schon 2020 fragten wir im Ausschuss nach, wer letztendlich – neben den Schäden für die Umwelt - für den zu erwartenden finanziellen Schaden dieses Umweltskandals geradesteht?
Deshalb fragten wir erneut und ganz konkret die Kreisverwaltung. Unsere Anfrage findet man hier: Anfrage
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Anträge