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03.03.16 –
Grüne werfen Landrat Versagen vor
250 000 Euro hat ein Umwelteinsatz in Xanten den Kreis Wesel gekostet. Auf dem Geld wird der Kreis - und damit der Steuerzahler - sitzen bleiben. Die Kreisgrünen werfen dem Landrat gravierende formale Fehler vor, auf die das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt hingewiesen hat. 2013 war in Xanten ein Gärtnereibetrieb aufgefallen, weil Flüssigkeit aus defekten Ölfässern lief. Am 18. Dezember forderte die Kreisverwaltung den Firmeninhaber per Ordnungsverfügung dazu auf, bis zum 18. Januar 2014 den Betrieb stillzulegen - wartete aber nicht so lange ab. Am 14. Januar, vier Tage vor Ablauf der Frist, kam es zur "Ersatzvornahme", heißt: Der Kreis ließ Öl und Fässer von einer Fachfirma entsorgen und präsentierte dem Verursacher die Rechnung dafür. Der klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht signalisierte dem Kreis, dass er Recht bekommen werde, der Kreis zog seine Forderung zurück.
"Der Umwelteinsatz war richtig, um Gefahren abzuwehren", sagt Hubert Kück, Fraktionschef der Grünen im Kreistag. Britta Wegner, Juristin und Mitglied des Kreistags, zählt aber die kostspieligen Fehler auf, die der Kreisverwaltung unterlaufen sind: "Der Verursacher hatte noch vier Tage das Recht, selbst zu handeln", erläutert sie. Zudem hatte der Kreis die Ersatzvornahme angedroht, die Kosten dabei mit 100 000 Euro angegeben. Am Ende wollte er stolze 249.593 Euro von dem Gärtnereibetrieb erstattet haben .
"Der Bürger könnte zu dem Schluss kommen, dass es für ihn billiger wäre, den Kreis entsorgen zu lassen", erläutert Wegner, warum die Summe wichtig ist. Zudem sei die Aufforderung, die Anlage still zu legen, nicht detailliert gewesen. "Einige defekte Fässer sind benannt worden, andere wurden übersehen", zählt Wegner Fehler auf. Schließlich habe die Verwaltung sich in ihrem Schreiben an den Verursacher auf das falsche Gesetz berufen. Trotz der hohen Summe war kein Jurist mit der Sache betraut, sondern der Fachdienst 66, also Sachbearbeiter. Juristen kamen erst dazu, als das sprichwörtliche Kind bereits in den Brunnen gefallen war und der Kreis das Geld von dem Unternehmer forderte - vergeblich.
Fehlerhafte Einschätzung
Landrat Ansgar Müller teilt die Kritik des Verwaltungsgerichts nicht ganz, spricht in seinem Antwortschreiben an die Grünen von "vermeintlichen Bestimmtheitsmängeln" und sieht den Begriff der Stillegung hinreichend definiert. Die Fristverletzung räumt der Landrat als "fehlerhafte Einschätzung der Verwaltung" ein. Doch obwohl man auf der Summe sitzen bleibt, werde der Kreishaushalt nicht zusätzlich belastet. Müller will das Geld aus "nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen" in einem anderen Fall nehmen.
Eine Rückstellung, von der die Politik laut Kück nichts weiß - und die die Frage aufwirft, wie viele solcher Rückstellungen und in welcher Höhe es noch gibt: Geld, das irgendwann für einen bestimmten Zweck "gespart", aber nicht gebraucht wurde . Verborgene Sparschweine, die möglicherweise den Haushalt entlasten und helfen könnten, die Kreisumlage zu halten oder zu senken. Doch offenbar weiß niemand, wo sie stecken. "Wenn das Geld nicht gebraucht wurde, muss die Rückstellung aufgelöst werden", sagt Kück.
Er und Britta Wegner werfen dem Landrat vor, versagt zu haben. "Ab einer bestimmten Eurogrenze sollten automatisch Juristen eingebunden werden. Es gibt sie ja im Haus", fordert Kück. Forderungen müsse die Kreisverwaltung rechtssicher formulieren. Hat er aber nicht. "Die Bürger müssen das nun auslöffeln." Künftig werde man bei ähnlichen Verfahren und voraussichtlichen Kosten von mehr als 50 000 Euro den Fachdienst 30 hinzuziehen, die Juristen des Hauses also, so Landrat Müller. Bis 50 000 Euro greift eine Eigenschadensversicherung, die man möglicherweise erhöhen wolle.
Kategorie
Kreisfraktion | Umwelt