BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Kreis Wesel

Umwelt: Regelüberwachungssystem und Veröffentlichung der Inspektionsberichte

GRÜNE Fraktion sieht Mängel

18.02.20 –

Installation Regelüberwachungssystem und Veröffentlichung der Umweltinspektionsberichte im Internetauftritt der Kreisverwaltung

Der vorbeugende Umweltschutz mit der Überprüfung zur Einhaltung der Genehmigungs- und Kontrollauflagen von Betrieben, von denen Umweltbelastungen ausgehen können, ist eine wichtige Aufgabe der Umweltüberwachungsbehörde.
Die Vergangenheit hat uns leider gelehrt, dass gute Kontrollen Voraussetzung dafür sind, die Umwelt und hier ganz besonders das Grundwasser zu schützen. Nach der Kontrolle ist es aber genauso wichtig, zeitnah darauf zu drängen, festgestellte Mängel zu beseitigen und dies auch zu dokumentieren. Zu diesem Zweck werden die Umweltinspektionsberichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Im Berichtswesen zum Stichtag 30.09.2019 sind die Kennzahlen und die Anzahl der überwachten Betriebe für die ersten drei Quartale des Jahres 2019 dargestellt worden.

Im Produkt 11.02.02.02 Installation Regelüberwachungssystem sind insgesamt 185 Betriebe vom Kreis zu kontrollieren.

Im Zeitraum vom 05.11.2014 bis zum 06.02.2020 sind über den vergangenen Zeitraum von 5 Jahren lediglich 104 Prüfungen dokumentiert.
Eine Tabelle mit den Prüfungen liegt als Anlage in Form einer Excel-Tabelle bei.

Ziel ist es, jeden Betrieb mindestens nach 5 Jahren erneut zu prüfen. Wie soll dieses Ziel in Zukunft eingehalten werden? Wir beantragen, uns eine Liste mit allen Betrieben, die der Kreis selbst überprüft, bis zur Sitzung zur Verfügung zu stellen.

Ziel war es, 16,22% = 30 Betriebe bis zum Stichtag zu prüfen. Tatsächlich sind nur 17 Prüfungen bis zum 30.09.2019 veröffentlich worden. (Internet 06.02.2020).
Das entspräche einer Quote von nur 9,2% statt der angegebenen 11,89%. 4 weitere Prüfungen sind bis zum Jahresende dazugekommen, was einer Quote von nur 11,35% zum Jahresende entspricht. Die Differenzen zwischen den Angaben bitten wir zu erläutern.

Erfreulich ist natürlich, dass bei der überwiegenden Zahl der Prüfungen keine Mängel festgestellt wurden.
Haben diese Betriebe aber nicht ein Anrecht darauf, dass diese Mängelfreiheit auch zeitnah für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht wird? Die Veröffentlichung von Berichten, die keine Mängel ergaben, hat von 0 Tagen bis zu 15,5 Monate (s. Zeile 110 der Liste) gedauert.

Berichte, die Mängel aufzeigten, wurden erst nach bis zu 12 Monaten (Zeile 121 der Liste) veröffentlicht. Warum können die Berichte nicht zeitnah ins Internet gestellt werden? Zumindest bei Mängelfreiheit sollte dies möglich sein.

Auffällig ist zudem, dass alle Berichte über Kontrollen im Jahr 2019 erst zwischen dem 02.12. und dem 17.12.2019 eingestellt wurden, also direkt nach der letzten Ausschusssitzung.
Warum war es nicht möglich, im Laufe des Jahres wenigstens die Berichte ins Internet zu stellen, die eine Mängelfreiheit belegen?

Die Kontrolle der NIAG, Hafen Orsoy wurde direkt zweimal eingestellt.
Besonders auffällig waren die folgenden Prüfungen, hier bitten wir um nachvollziehbare Aufklärung:

Der Bericht der Firma Ulrich Hessling (Prüfung 13.09.2018) ist zwar am 18.01.2019 mit der Forderung der Mängelbeseitigung veröffentlicht worden, aber auch erst am 17.12.2019 wurde bekannt gemacht, dass die erheblichen Mängel in 2019 behoben worden sind.
Wann sind die Mängel behoben worden?

In der Eissporthalle Dinslaken wurden im Mai 2019 (Zeile 12) gravierende Sicherheitsmängel festgestellt.
Sind die Mängel behoben, Angaben fehlen!

In der Kartarena Dinslaken wurden Ende April 2019 (Zeile 14) erhebliche formale und ebenfalls Sicherheitsmängel festgestellt.

Auch hier fehlen Angaben zur Mängelbeseitigung.

Auch die Prüfung der Firma Dümmen ist auffällig: Am 05.06.2018 wurde eine fehlende Auffangwanne und fehlende Abfüllfläche bemängelt, am 28.01.2019 veröffentlicht und am 17.12.2019 erfolgte die Veröffentlichung, dass Mängel teilweise behoben worden sind.

Welche Mängel liegen noch vor bzw. welche wurden beseitigt?

Zu der Prüfung Rhenus Scharrer am 06.04.2016 (Zeile133) bitten wir ebenfalls um Aufklärung:
Es wurden erhebliche Mängel wie fehlende Abfüllfläche der Tankstelle, fehlender Trichter bei der Verladeeinheit, nicht genehmigtes Abfalllager auf unbefestigter Fläche festgestellt.

Hier ist lediglich ein Eintrag zu finden, dass die Mängel in 2019, also nach 3 Jahren, teilweise behoben wurden.
Welche Mängel sind immer noch vorhanden?

Firma Feiter Betonsteinwerk ist am 29.07.2015 geprüft (Zeile 153): Unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Stoffe, Aufkantung Abfüllfläche zu gering, unzulässige Entwässerung durch Versickerung. Am 16.02.2016 wurde der Bericht veröffentlicht, es gibt bisher keine Angabe, ob die Mängel behoben wurden.

Wann wurden die Mängel behoben und warum ist dies nicht dokumentiert?

Ebenso die Firma Holtermann: 11.03.2016 Erhebliche Mängel wie Lagerung wassergefährdender Stoffe und fehlende Auffangwanne, am 29.06.2016 veröffentlicht. Keine Angaben zur Mängelbeseitigung.

Sind die Mängel immer noch vorhanden?

Die vorgenannten Beispiele zeigen, dass die Umweltinspektion die Mängelbeseitigung nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt und kontrolliert.

Wir erwarten, dass für alle noch aufgeführten Mängel eine Dokumentation erfolgt, wie und wann sie oder warum sie noch nicht abgestellt worden sind.

Im Kreisgebiet werden darüber hinaus Umweltkontrollen von Institutionen wie dem TÜV und anderen Behörden durchgeführt.
Die Verwaltung möge dem Protokoll der Ausschusssitzung hierüber eine Aufstellung beifügen.

 

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