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07.11.19 –
Ab dem Jahr 2021 gelten auf für den Kreis Wesel als als Gebietskörperschaft Änderungen im Umsatzsteuerrecht: alle Tätigkeiten, die nicht zum sogenannten hoheitlichen Bereich zählen, können für den Kreis umsatzsteuerpflichtig werden.
Die GRÜNE Kreistagsfraktion fragt daher die Kreisverwaltung nach den Auswirkungen dieser steuerrechtlichen Änderung auf die Kreisverwaltung und auf die Gesellschaften des Kreises Wesel. Weiter fragt die GRÜNE Fraktion nach dem Stand der Vorbereitungen der Kreisverwaltung.
Hier der Antrag.
Kategorie
Anträge | Haushalt | Kreisfraktion