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06.04.16 –
Die Kreisverwaltung wird sich nun mit der Beantwortung der folgenden Fragen befassen:
1. Mit welchen Quecksilber-Immissionen ist der Kreis Wesel durch die genannten Kraftwerke betroffen (in kg)?
2. Welche Gebiete betreffen diese Immissionen?
3. Welche Wohnbereiche mit wie vielen Menschen sind betroffen?
4. Welche gesundheitlichen Gefährdungen sind durch die Quecksilberfreisetzung gegeben?
5. Welche gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sind vorstellbar und welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen?
Der Hintergrund:
Für den Kreis Wesel unmittelbare Auswirkungen haben vor allem die Kohlekraftwerke in Voerde und Walsum. Für das Kraftwerk Voerde wurde 2013 ein Quecksilberausstoß von 86,6 kg festgestellt, für das Kraftwerk Voerde-West 31,9 kg, für das Kraftwerk Duisburg-Walsum 80,3 kg. Die Studie zeigt auch, dass es technisch längst möglich ist, den Quecksilberausstoß von Kohlekraftwerken zu reduzieren. In den USA gelten bereits strenge Quecksilbergrenzwerte für Kohlekraftwerke. Doch in Deutschland ist eine Senkung der Grenzwerte erst ab 2019 vorgesehen, die dann aber immer noch 2,5- bis 6,7-fach höher als in den USA liegen sollen. Gemäß oben genannter Studie beträgt das Minderungspotenzial für Quecksilber bei 0,8 µg/Nm3 für das Kraftwerk Voerde 82,1 %, für Voerde-West 77,6 %, für Walsum 87,8 %.
Kategorie
Beschlüsse | Kreisfraktion | Umwelt