BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Kreis Wesel

Priggen: System der Ausnahmen muss auf den Kern zurückgeführt werden

Zur Diskussion um die Ausnahmeregelungen bei der Ökostrom-Umlage für energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb erklärt Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

07.11.13 –

Zur Diskussion um die Ausnahmeregelungen bei der Ökostrom-Umlage für energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb erklärt Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist richtig, dass energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und viel Strom verbrauchen, von einer Umlage befreit werden, die ihre internationalen Wettbewerber nicht haben. Beispielsweise die Aluminium-Industrie. Aber für andere Branchen wie den Braun- und Steinkohlebergbau oder Schlachthöfe gilt das Wettbewerbs-Argument nicht. Sie schöpfen auf Kosten anderer Wirtschaftszweige ab. In den vergangenen Jahren sind in unzulässiger Weise Ausnahmeregelungen erteilt worden. Die Zahl der antragstellenden Unternehmen hat sich seit 2012 verdreifacht. 2014 werden insgesamt mindestens 25 Prozent des Stromverbrauchs privilegiert sein. Das ist eine Ungerechtigkeit im Verhältnis der Angebote, die privaten Stromverbrauchern, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie der Großindustrie gemacht werden. Die Entlastung der einen erzeugt zu große Lasten für die anderen. Konkret in Zahlen bedeutet das: 2014 werden durch das System der Umlagenbefreiung ganze sieben Milliarden Euro jährlich von oben nach unten verteilt – das heißt, von privilegierten Unternehmen auf die Privathaushalte und nicht privilegierte Wirtschaftszweige. Das ist so nicht hinnehmbar, in dieses System müssen Maß und Fairness einkehren.

 

Der Braun- und Steinkohlebergbau ist nur ein Beispiel: Alleine die Begünstigungen für den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden wird mit insgesamt 370 Millionen Euro pro Jahr befreit, ohne im internationalen Wettbewerb zu stehen. Die Zementindustrie, für die das Gleiche gilt, erhält so einen Vorteil von 215 Millionen Euro jährlich. Die Nahrungs-, Getränke und Futtermittelindustrie bekommt einen Nachlass von 295 Millionen Euro jährlich. Gerade im letztgenannten Bereich gibt es Unternehmen, die ihren Lohnkostenanteil durch Hungerlöhne für ausländische Leiharbeiter in den Schlachthöfen drücken und sich anschließend durch den in Relation zu den Lohnkosten erhöhten Energiekostenanteil zu privilegierten energieintensiven Unternehmen rechnen. Warum die Bundesbahn und Straßenbahnen, die bekanntlich auch nicht im internationalen Wettbewerb stehen, befreit sind, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Das gesamte System der Ausnahmeregelungen bei den Umlagen im Energiebereich hat sich überholt, es muss auf den eigentlichen Kern zurückgeführt werden.“ 

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