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02.02.09 –
"Der Richterspruch war überfällig, denn Kinder brauchen mehr zum Leben als ihnen im Hartz-IV-System derzeit zugestanden wird. 211 Euro monatlich sind derzeit für ein Kind vorgesehen - viel zu wenig für ordentliche Kleidung und gesunde Ernährung. Wir fordern, dass die Bundesregierung unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil zieht.“
Bislang seien im Konjunkturpaket II für 6 bis 13-jährige Kinder, die unter die Regelleistungen nach SGB II bzw. XII fallen, wenig, für Kinder und Jugendliche unter 6 und über 13 Jahre in Hartz IV gar nichts vorgesehen.
Ulla Hausmann-Radau: „Wir teilen außerdem die Kritik des DGB an der völlig unangemessenen Altersstaffelung in nur zwei Altersklassen (0-13 Jahre sowie 14-24 Jahre), die ebenfalls vom Bundessozialgericht gerügt wurde. Schulkinder haben einen höheren Bedarf als Kleinkinder, und junge Erwachsene benötigen noch mehr. Wir brauchen jetzt dringend eine transparente und unabhängige Herleitung eines kindgerechten Regelbedarfes. Hier sehe ich auch die Landesregierung NRW in der Verpflichtung, Druck auf den Bund auszuüben.“
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