BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Kreis Wesel

Kostenübernahme des Landes für BETUWE-Bahnübergänge abgelehnt

Städte und Gemeinden am rechten Niederrhein finden bei CDU und FDP keine Unterstützung im Land

22.08.09 – von Christian Winterberg

Die Grüne Landtagsfraktion hat beantragt, die Möglichkeiten des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zu nutzen. Dieses sieht vor, dass der Bund oder das Land sämtliche Kosten für die BETUWE-Bahnübergänge übernehmen kann. Unser Antrag, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen,  wurde gestern im Ausschuss für Bauen und Verkehr von den Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Dazu erklärt Horst Becker MdL, verkehrspolitischer Sprecher:

"Weder der CDU-Landesverkehrsminister Lutz Lienenkemper noch die Abgeordneten von CDU und FDP sind bereit, die betroffenen Städte entlang der BETUWE zu unterstützen. Schlimmer noch: Es wurde damit argumentiert, dass die Anwohnerinnen und Anwohner von dem Ausbau profitieren würden, deshalb seien die millionenschweren Kostenbelastungen für die Städte gerechtfertigt.

Noch im Mai hatte der FDP-Bundestagsabgeordnete Paul Friedhof eine Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes gefordert, die gar nicht notwendig ist, weil auch das heutige eine völlige Kostenübernahme des Bundes zulässt.  Ein besonderes Stück aus dem politischen Tollhaus ist es, dass sich nach unserem Landtagsantrag selbst der Generalsekretär der Bundes-CDU, Ronald Pofalla, vor Ort für den von uns aufgezeigten Weg ausspricht, anderseits CDU und FDP im Landtag uns Grünen 'Wahlkampfgetöse' vorwerfen. Wir fordern, dass die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um den Menschen in der Region zur Seite zu stehen. Auch vor Ort haben sich viele Räte und Parteien für solche Verbesserungen eingesetzt.

Zumindest ist nun klar, was auch hier von den Regierungsfraktionen zu erwarten ist. Wir werden in unseren Einsatz nicht nachlassen und alle Möglichkeiten nutzen, wenn es um eine Reduzierung der Belastungen bei der BETUWE geht. CDU und FDP sind aufgefordert, den Menschen Rede und Antwort zu stehen und die Ablehnung unseres Antrages im Landtag öffentlich zu begründen.“

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