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20.03.20 –
Da die Tafeln aktuell nicht mehr öffnen dürfen, sind Bezieher von gekürzten ALG 2-Leistungen besonders betroffen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat wegen der vorläufigen Schließung der Tafeln die Kürzungen bei Verstößen gegen Auflagen der Jobcenter bei neuen Antragsstellern ausgesetzt.
Hubert Kück, Vorsitzender der GRÜNEN Kreistagsfraktion begrüßt diese sozial notwendige Maßnahme der Jobcenter. Er betont jedoch: „Die GRÜNE Kreistagsfraktion sieht auch bei den Empfängern, deren Leistungen schon gekürzt sind, die gleiche Notlage! Wir GRÜNE meinen, dass eine Gleichbehandlung aller Betroffenen zur Abwendung von besonderen Notsituationen nur sinnvoll ist!“
Kategorie
Kreisfraktion | Soziales