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14.02.07 –
Eine umstrittene These, denn die Entscheidung hierüber wurde in den Kreistag vertagt.
Kienbaum-Vorschlag gilt
Bekanntlich hatte die Verwaltung vor dem Hintergrund der Kienbaum-Vorschläge für alle Neufälle eine Mietobergrenze von 6,09 Euro (Kaltmiete je Quadratmeter inklusive Nebenkosten, ohne Heizkosten) vorgesehen. Dies basiert auf einer Absprache mit den Städten, Gemeinden und der ARGE. Die Kommunen hatten versichert, dass überall entsprechender Wohnraum bereit steht, so dass diese Mietobergrenze nicht zu einer „Ghettoisierung“ führen würde, wie dies im Ausschuss teilweise befürchtet wurde. Die durchschnittliche Kaltmiete in den von den 4050 Betroffenen tatsächlich angemieteten Wohnungen beträgt kreisweit 6,01 Euro. Würde man die neuen Obergrenzen laut Grüne anwenden, so lägen 1967 Fälle (rund 49 %) über den Angemessenheitsgrenzen. Derzeit sind es 736 Haushalte (18 %).
Kreisdirektor Ralf Berensmeier betonte den Konsens mit den Kommunen hin und bat, bei diesem Themenkomplex auch die Kostenseite nicht zu unterschätzen. Immerhin sind 75 Mio. Euro für diesen sozialen Bereich im Haushalt veranschlagt. Der Kreisausschuss wird sich am 8. März erneut hiermit befassen.
Zufrieden ist der Ausschuss mit der ARGE auch, weil im Kreis Befürchtungen von Kienbaum bei den Unterkunftskosten nicht zutreffen. Das Beratungsunternehmen stellt die These auf, dass erfahrungsgemäß in ein Prozent aller Fälle der Richtwert um 100 Prozent überschritten wird. Einsparpotential jährlich: 263000 Euro. Die ARGE hat daraufhin 20 Prozent aller Fälle in den sechs Job-Centern überprüft und in keinem Fall eine solche Überschreitung festgestellt.
Fazit des Sozialausschusses: Die ARGE arbeitet effektiv und unter den gegebenen bundesweiten Vorgaben sehr gut. Dies bestätigte auch der umfangreiche Tätigkeitsbericht der ARGE-Geschäftsführerin Ellen Burhans, die dafür viel Lob erhielt.
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