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21.03.19 –
Die Staffelungen der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Offenen Ganztagsschulen unterscheiden sich in den Einkommensbereichen der verschiedenen Stufen.
Für diese ungleiche Staffelung und damit für das unterschiedliche Heranziehen der Eltern bei der Ko-Finanzierung ist kein sachlicher Grund erkennbar. Die ungleiche Staffelung ist den Eltern nicht vermittelbar.
Wir haben deshalb die Harmonisierung der Zuordnung von Beitragsstufen und Einkommen entsprechend der Elternbeiträgen für den Kitabesuch beantragt.
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Anträge | Kreisfraktion