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26.02.14 –
Im Februar 2008 hatte ein Schermbecker Landwirt einen Antrag für den Bau eines Stalls für bis zu 39.900 Tiere gestellt. Im September 2009 erteilte der Kreis Wesel zugunsten des landwirtschaftlichen Betriebs die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb dieser Erweiterung.
Mit der Begründung, dass von der geplanten Anlage unzumutbare Geruchsbelästigungen ausgingen, hatte das Verwaltungsgericht einer Klage der AnwohnerInnen stattgegeben.
Dagegen ging der Kreis Wesel in Berufung. Kürzlich nun hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Berufung der Genehmigungsbehörde Kreis Wesel und des Betreibers gegen das betreffende Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, mit dem die Genehmigung für den Neubau einer Hähnchenmastanlage für bis zu 39.900 Tiere aufgehoben wurde, nicht zugelassen.
Darauf Bezug nehmend bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Aufnahme eines diesbezüglichen Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses und die Beantwortung der folgenden Fragen durch die Verwaltung:
Kategorie
Anträge | Gesundheit | Kreisfraktion | Landwirtschaft