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05.12.08 –
Mit Datum vom 23.09.2008 hat das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen ersten Entwurf zur möglichen Neuorganisation der Durchführung des SGB II vorgelegt. Hintergrund ist, dass die bestehende Verwaltungsstruktur von Hartz IV mit den sogenannten ARGEn nicht verfassungskonform ist.
Dazu erklärt Jürgen Bartsch, Kreistagsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen: „Der Entwurf für die neuen „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) ist reiner Etikettenschwindel. Die heutige ARGE-Struktur mit den bestehenden Personalstrukturen sowie die Kooperation von Bundesagentur für Arbeit und Kommune wird nicht grundsätzlich angetastet.“
Nach Auffassung der Grünen ist aber gerade die Doppelzuständigkeit ein wesentlicher Grund für die mangelnde Leistungsfähigkeit der jetzigen ARGEn. Doch der Bund will die kommunale Eigenverantwortung für die Arbeitslosenbetreuung nicht stärken. Eine Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen soll gesetzlich nicht möglich sein.
Jürgen Bartsch: „Das ist ein wirklicher Skandal. Der Bund hätte gerade aus der Erfahrung, dass die Vermittlungsquoten bei den kommunal organisierten Optionskommunen besser als bei den ARGEn sind, die notwendigen Schlüsse ziehen müssen. Auch innerbetrieblich gibt es so viele Reibungsverluste, dass viele kommunale MitarbeiterInnen nicht mehr länger in den ARGEn mitarbeiten wollen und zurück in die Kommunalverwaltungen streben.“
Die gegenwärtige Hartz-IV-Verwaltungsstruktur bringt aber nicht nur Frust bei den dort Beschäftigten, sondern auch massive Unzufriedenheit mit den Betreuungsleistungen bei den Hartz IV-Empfängern mit sich. Zur Zeit werden die Sozialgerichte von einer wahren Klagewelle gegen die Arbeitsmarktreform überrollt. Streitgegenstand sind vor allem Fragen zur Bedarfsberechnung und die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Im Jahr 2007 gab es nach Angaben des Bundessozialgerichts allein in der ersten Instanz 153 858 neue Verfahren - 32 Prozent mehr als 2006.
Jürgen Bartsch: „Dem Diktat des Bundes sollten sich die Kommunen nicht beugen. Es gibt viele gute Gründe, die Verantwortung für die Arbeitslosenbetreuung vollständig in kommunale Regie zu geben. Dort weiß man am besten, wo der Schuh drückt und wie den Menschen geholfen werden kann.“
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