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17.08.07 –
Begründung zu 2:
Seit Jahren fallen die Prognosen von KWA und Verwaltung bezüglich des Eingangs- und der Rücklagenentwicklung deutlich zu pessimistisch aus. So konnte sich, ohne Erstattungsbetrag aus dem Holstein-Verfahren, ein Rücklagenbestand von gut 22,2 Mio. Euro aufsummieren.
Das erreichte Rücklagenniveau übersteigt bei weitem das notwendige Maß für eine Rücklagenbildung als Sicherheit für eventuell anstehende Revisionen oder Reparaturen beim AEZ Asdonkshof. Da es sich hier um Gelder der Gebührenzahler handelt, sollte die Abfallgebühr deutlicher gesenkt werden, als es die Verwaltung vorschlägt.
Ähnlich verhält es sich mit den zu viel gezahlten Entsorgungsentgelten im Zusammenhang mit dem Strafverfahren Holstein etc. Nachdem nun festgestellt werden kann, dass rund 2,4 Mio. Euro letztlich durch die Gebührenzahler zu viel gezahlt wurden, sollte dieser Betrag sofort durch eine Gebührensenkung vollständig zurückerstattet werden.
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