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24.06.13 –
Zum Schulterschluss der Grünen im RVR und in den Regionalräten teilt Christel Winterberg, Mitglied der RVR-Versammlung mit:
Am 26.6.13 soll der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) Fraktionen in den Regionalräten und im Regionalverband Ruhr (RVR) vorgestellt werden. Die grünen Fraktionen sind sich darüber einig, dass von Anfang an ein besonderes Augenmerk auf die Vorgaben zur Kiesgewinnung am unteren Niederrhein gelegt werden muss.
Dabei kommt dem Urteil des OVG Münster vom 9.12.2009 ein besonderes Gewicht zu. Das Gericht hat nämlich klare Aussagen darüber gemacht, welche Voraussetzungen im Landesplanungsrecht geschaffen werden müssen, damit eine langfristige und nachhaltige Rohstoffsicherung möglich ist. Der Kiesabbau im bisherigen Umfang ist damit nicht vereinbar. Die Grünen erwarten klare Aussagen vom LEP, wie die wesentlichen Vorgaben des Urteils umgesetzt werden sollen.
Entgegen den Behauptungen der Kiesindustrie, dass es möglich sei, die Interessen von Natur- und Landschaftsschutz, Hochwasserschutz, Erholung und Landwirtschaft in Einklang zu bringen, gibt es bei dem bisherigen rasanten Flächenverbrauch doch starke Interessenkonflikte. Besonders die Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und Kiesindustrie wird neu zu bewerten sein, da die Anbauflächen für Lebensmittel im Zuge des Klimawandels immer kleiner werden, am Niederrhein aber immer noch eine günstige gemäßigte Klimazone mit ausreichenden Wasservorräten zur Verfügung steht, die Landwirtschaft möglich macht. Sind die Böden erst einmal abgebaut, wird kein Getreidehalm mehr wachsen und kein Vieh mehr weiden können. Das kann nicht im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens sein.
Christel Winterberg
Mitglied der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
in der Verbandsversammlung des RVR
Kategorie
Kiesabbau | Top-Themen