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18.02.05 –
Der im Februar in Kraft getretene erste Teil des Gesetzes dürfe nicht über das Gentechnikgesetz Teil Zwei, das heute im Bundestag erstmals beraten werde, ausgehebelt werden.
Ein Aufweichen der bereits gültigen Regeln zu Haftungsfragen und zum Standortregister sei inakzeptabel.
Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND:
„Der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft ist auf Dauer nur möglich, wenn es klare Haftungsregeln bei der Verunreinigung von Feldern neben den Gentechnikäckern gibt.
Die rot-grüne Regierungskoalition muss beim Gentechnikgesetz konsequent bleiben. Das ist sie allen Verbrauchern und Landwirten schuldig, die auch künftig gentechnikfrei essen und wirtschaften wollen. Unverzichtbar bleibt auch das öffentlich zugängliche Standortregister für alle Gentechnik-Felder in Deutschland.“
Agrarministerin Renate Künast hatte ursprünglich nur ein einziges Gentechnikgesetz geplant. Als sich dagegen jedoch im Bundesrat eine Blockade abzeichnete, splittete sie das Gesetz 2004 in zwei Teile. Der zweite im Parlament jetzt zur Beratung anstehende Teil unterliegt der Zustimmungspflicht des Bundesrates und gibt den Ländern damit die Möglichkeit, Nachbesserungen am ersten Teil zu fordern.
Die Bundesregierung steht zudem unter Zeitdruck und ist somit erpressbar. Wegen der Nichtumsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie für Gentechnik-Organismen läuft gegen Deutschland ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Dem Bund drohen Strafgelder in Höhe von bis zu 725 000 Euro pro Tag.
Für BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer ist die staatliche, von der Gentech-Industrie unabhängige Kontrolle der Folgen des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen eine der wichtigsten Säulen der Gesetzgebung:
„Da es beim Monitoring um mögliche negative Effekte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit geht, ist es unerlässlich, dass Daten erhoben werden, die nicht interessengeleitet sind. Die den Bundesländern dadurch entstehenden Kosten müssen die Inverkehrbringer gentechnisch veränderter Organismen tragen.“
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