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06.04.05 –
Die bündnisgrüne Kreistagsfraktion hat einen Brief an den Vorstand der NIAG gerichtet und um Beantwortung einiger Fragen gebeten. Wir dokumentieren den Wortlaut des Briefes:
"Ab 2005 bzw. 2010 gelten in NRW die strengeren Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie für Luftschadstoffe (Novellierung des BimSchG, der 22. BimSchV und der TA Luft 2002). Insbesondere gelten für Feinstaub-Partikel mit einem definierten aerodynamischen Durchmesser von 10 µm (PM 10) ab 1. Januar 2005 und für Stickstoffdioxid (NO2) sowie Benzol ab 1. Januar 2010 schärfere Immissionsgrenzwerte. Zwar hat es in vielen Bereichen Emissionsminderungsmaßnahmen bei Industrieanlagen sowie auch im Kfz-Bereich gegeben, dennoch hat der Verkehr insgesamt zugenommen. Deshalb sind weitere Schritte notwendig.
In diesem Zusammenhang bitte wir Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Welche Maßnahmen sind bei der NIAG bislang zur Minderung des Schadstoffausstoßes und der Feinstaubbelastung durchgeführt worden?
2. Wie groß ist der Flottenbestand der NIAG und der im Auftrag der NIAG fahrenden Busse? Wieviele dieser Busse sind bisher Schadstoff und Feinstaub mindernd umgerüstet oder neu erworben worden?
3. Welche weiteren Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Belastungen sind wann geplant? Sind dabei auch Umrüstungen von Bussen auf (Erd-)Gas oder Nachrüstungen mit Dieselrußfiltern vorgesehen?"
Kategorie
Anträge | Kreisfraktion