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28.11.02 –
Während große Brauereien und Handelsketten gegen das Pflichtpfand zu Felde zogen, setzten sich vor allem die mittelständischen Brauereien dafür ein. In Umfragen hatten sich auch drei Viertel der bundesdeutschen Bevölkerung für ein Pfand ausgesprochen.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorfs gekippt, das eine Gruppe von Klägern von der Pfandpflicht innerhalb von Nordrhein-Westfalen befreit hatte. Das OVG Münster sprach sich in einer Entscheidung gegen Ausnahmen für einige Unternehmen in Nordrhein-Westfalen aus. Die Richter in Münster argumentierten, dass das Interesse der Unternehmen, nur in Nordrhein-Westfalen von Pfandpflicht befreit zu sein, keinen Schutz verdiene.
Nach der Entscheidung des Münsteraner Gerichtes muss ab 1. Januar 2003 auf jede Getränke-Einwegverpackung ein Pfand von mindestens 25 Cent pro Dose erhoben werden.
Hubert Kück, Sprecher der GRÜNEN im Kreistag Wesel, begrüßte den Beschluss des Gerichtes: „Der Weg für die bundesweite Einführung des Dosenpfandes ist frei. Dies ist ein positives Signal, um die Vermüllung der Landschaft zu stoppen und die Mehrweg-Getränkeverpackungen zu erhalten.“ Kück erwartet, dass die Entscheidung des Gerichtes jetzt auch wirklich von der Getränkeindustrie und dem Handel akzeptiert und umgesetzt wird.
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Anträge | Kreisfraktion