BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Kreis Wesel

Einberufung einer Hochwasserschutzkonferenz

Aufgrund der Starkregenereignisse im Frühsommer 2016 wurden vor allem Gemeinden im Norden des Kreises Wesel, hier insbesondere Hamminkeln, stark betroffen. Wie bereits u.a. in Pressegesprächen der GRÜNEN Kreistagsfraktion der Öffentlichkeit mitgeteilt, halten wir die Einberufung einer Konferenz – kreisweit und überregional –, die das Fachwissen und die Verantwortlichkeiten der Verbände in Land-Kreis-Kommunen, insbesondere in der Bezirksregierung, bündelt, benennt und Bürger*Innen aus den Städten und Gemeinden einbezieht, für unbedingt erforderlich. Hierbei sind die Hochwasserschutzkonzepte der Vergangenheit zu überprüfen, anzupassen und mit der Regulierung des Grundwassers zusammenzubringen.

24.11.16 – von A.Klimach, Grüne Fraktion –

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Aufnahme des TOP Starkregenereignisse und Wasserregulierung:

 

Einberufung einer Hochwasserschutzkonferenz – kreisweit und überregional

 

in die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 30.11.2016.

Aufgrund der Starkregenereignisse im Frühsommer 2016 wurden vor allem Gemeinden im Norden des Kreises Wesel, hier insbesondere Hamminkeln, stark betroffen. Bei der Issel drohten die Dämme zu brechen. Grundwasser drang über viele Wochen in zahlreiche Gebäude und Keller. Zu beobachten war auch, dass das Wasser für mehrere Wochen in Wiesen und Feldern stand und nicht ablief. Wasser stand in den Gräben, diese liefen über. Dieser Zustand besteht z.T. noch bis zum heutigen Tag. Die Sachschäden an Immobilien, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen können bis heute nicht beziffert werden.

Dies kann seine Ursache in der geologischen Beschaffenheit vor Ort haben, aber auch durch Auskiesungen, örtliche Senkungen, unzureichende Abflussmöglichkeiten, immer noch hohe Grundwasserstände usw. hervorgerufen sein. Es ist daher dringend geboten, diese zukünftig vermehrt zu erwartenden Wetterereignisse umfassend zu betrachten und in die Schutzkonzepte einfließen zu lassen.

Dabei ist eine selektive Betrachtung (auf eine Stadt, Gemeinde oder gar Ortschaft) nicht zielführend, denn Wasser ist ein komplexes System, das insgesamt erfasst werden muss: Wasser hält sich weder an politische Grenzen noch an eine Aufteilung in „unten und oben“, sprich Grund- und Hochwasser.

Wie bereits u.a. in Pressegesprächen der GRÜNEN Kreistagsfraktion der Öffentlichkeit mitgeteilt, halten wir die Einberufung einer Konferenz – kreisweit und überregional –, die das Fachwissen und die Verantwortlichkeiten der Verbände in Land-Kreis-Kommunen, insbesondere in der Bezirksregierung, bündelt, benennt und Bürger*Innen aus den Städten und Gemeinden einbezieht, für unbedingt erforderlich. Hierbei sind die Hochwasserschutzkonzepte der Vergangenheit zu überprüfen, anzupassen und mit der Regulierung des Grundwassers zusammenzubringen.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir: Der Kreis Wesel beruft eine Hochwasserschutzkonferenz ein.

 

Zusätzlicher Fragenkatalog

Hierzu sind die jeweiligen zu beteiligenden Akteure von Landes- und kommunaler Ebene einzubeziehen. Zusätzlich bitten wir hierbei um Beantwortung der nachstehenden Fragen, sofern dies im Rahmen der Ausschussvor- oder Nachbereitung (über die Niederschrift) geleistet werden kann. Die übrigen Fragen sind dann im Rahmen einer Hochwasserschutzkonferenz zu betrachten und aufzugreifen:

 

Welche Gebiete im Kreis Wesel sind in besonderem Maße von Hochwasser durch Starkregenereignisse gefährdet? Welche Wohnbaugebiete wären im erneuten Hochwasserfall besonders betroffen?

Welche Faktoren sind nach Auffassung der Verwaltung maßgeblich für das Ausmaß der Beeinträchtigungen und Schäden verantwortlich (Geologie, bergbaubedingte Senkungen, hydrogeologische und hydraulische Situation, Auskiesungen etc.)?

• Welches Wassermanagement existiert für die betreffenden Gebiete und wer nimmt es im Detail wahr?

• Können die Entwässerungsgräben/Vorfluter ihre Funktion aktuell wahrnehmen?

• Sind Entwässerungsgräben und ihre Vorfluter in der Vergangenheit aufgegeben worden? Wenn ja, wo und welche?

• Werden Oberflächenwässer sofort in den Rhein gepumpt? Wenn ja, wo geschieht das und durch wen?

• Werden Oberflächenwässer in Baggerseen „geparkt“? Falls ja, wo geschieht das?

• Welche Erkenntnisse liegen zur Interaktion der Kiesseen mit dem Rheinpegelstand und damit in Verbindung, dem Anstieg oder Abfall des Grundwasserstandes im betreffenden Gebiet vor?

Wer gab ggf. die Anweisung oder Genehmigung, das Oberflächenwasser in die Kiesseen zu leiten und diese quasi als Wasserrückhaltebecken umzufunktionieren?

• An welchen Baggerseen wird/wurde so ebenfalls verfahren? Bitte alle Maßnahmen nennen.

Wie viele Wochen wurde so verfahren und dauert es noch an?

• Ist man so verfahren, obwohl der Rhein noch aufnahmefähig war?

• Aufgrund welcher hydrogeologischer Fachgutachten wurde so entschieden?

• Wurde im Rahmen der Genehmigung der Kiesabgrabungen ein Grundwassermodell erstellt? Wurde insbesondere die Beeinflussung von Gebäuden untersucht? Wurden Auswirkungen des Wasserparkens auf das ursprüngliche Entwässerungssystem geprüft? Welche räumliche Abgrenzung besitzt das Grundwassermodell?

• Wenn ja: Wurde das Grundwassermodell für das Aufgeben des Abpumpens neu aufgestellt?

• Kann das „Wasserparken“ ursächlich mit dem hohen Anstieg des Grundwasserstandes zusammenhängen? Wenn nein, auf welche Fachgutachten stützt man sich? Wenn ja, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

• Mit dem Einleiten von Grabenwasser in Kiesseen können landwirtschaftliche Pestizide und Nährstoffe eingetragen werden. Ein Baggersee steht dauerhaft im Austausch mit dem Grundwasserleiter. Wird hier das Verschlechterungsverbot für die Grundwasserkörper nach der EU-WRRL berührt? Wenn nein, mit welcher Begründung? Wenn ja, was ist die Konsequenz?

Kategorie

Anträge | Kiesabbau | Kreisfraktion | Umwelt

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