Menü
30.10.14 –
Wie bereits bekannt, wurde am 6.5.2014 der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Xanten vom Oberverwaltungsgericht in Münster für unwirksam erklärt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Im Gegensatz zur Stadt fand sich die Beigeladene BioEnergie Xanten GmbH & Co. KG damit nicht ab, sondern legte eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.
Mit Beschluss vom 14.10.2014 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Beschwerde ab.
Nach über 7 Jahren Engagement gegen dieses unsinnige Vorhaben freut sich die Bürgerinitiative über den Ausgang, der das Ende des Bebauungsplans "Bioenergiezentrum Xanten" bedeutet.
In der Zwischenzeit wurde das Gelände intensiv von einer ganzen Reihe von Vogelkundlern beobachtet. Trotz immer wieder vorkommender Störungen (Baumaßnahmen, Entfernung von Hecken, freilaufende Hunde) sind zahlreiche weitere Rote-Liste Vogelarten auf dem Gelände gesichtet worden.
Der Projektbeauftragte des BUND Dr. Christian Winterberg und der Vogelkundler Reinhard Landes fordern: „Das Gelände muss jetzt dauerhaft geschützt werden. Das direkt anliegende Naturschutzgebiet an der Tacke Ley muss erweitert und das ehemalige Militärgelände einbezogen werden.“
Kategorie
Top-Themen | Umwelt