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21.05.08 –
Alles unter einem Dach und der Hausmeister wohnt im selben Gebäude - so könnte man den Vorschlag der Kreistagsfraktion der Grünen beschreiben. Es geht um die Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen, die als Jobcenter dafür zuständig sind, arbeitslose und sozial schwache Menschen mit Geld und Arbeit zu versorgen. Bislang waren Bund und Kommunen gemeinsam dafür zuständig, dass die Hilfe ankommt. Dann urteilte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007, dass die derzeitige Mischverwaltung unzulässig ist. Problem: Der Bund mischt sich in die Kompetenzen der Kommunen ein. Bis 2010 müssen die Verwaltungen neu gegliedert werden.
Schon jetzt wird bei den Grünen diskutiert, wie die Aufgabenverteilung künftig geregelt werden soll. Bei einem Gespräch zwischen Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen im Kreistag, Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Ellen Burhans, Geschäftsführerin der Arge im Kreis Wesel, und Kreisdirektor Ralf Berensmeier wurden verschiedene Varianten gegeneinander abgewogen.
Das additive Modell mit einer getrennten Trägerschaft kommt nicht infrage, da die Menschen weiterhin Hilfe aus einer Hand bekommen sollen. Die Beibehaltung der derzeitigen Argen-Struktur wird allerdings auch bei einer möglichen Grundgesetzänderung nicht befürwortet, "da der Bürger wissen soll, von wem was kommt", so Kurth. Vielmehr wollen sich die Grünen im Kreistag für das Optionsmodell stark machen. Das gibt es bereits testweise in bundesweit 69 Kreisen und kreisfreien Städten und sieht vor, dass die Kommunen die Aufgaben komplett alleine bewältigen.
Eingeschränkter Handlungsspielraum
"Die Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium wollen die Jobcenter zentral steuern, dadurch wird der Handlungsspielraum vor Ort eingeschränkt", kritisiert Kurth. Während einige Menschen lediglich einen kleinen Anschub bräuchten, um wieder einen Job zu finden, müssten andere zunächst langfristig stabilisiert werden. Mit starren Vorgaben sei das nicht zu leisten - daher der Wunsch nach der Selbstverwaltung.
Drei Hürden gilt es aber noch zu nehmen. Zunächst muss das Grundgesetz geändert werden. Denn eine Kompetenzverteilung vom Bund auf die Kommunen ist nach der Föderalismusreform nicht zulässig. Das Optionsmodell gilt nur für die Städte, die es bereits installiert haben. Hürde Nummer Zwei: Noch ist unklar, ob sich für die grünen Gedankenspiele eine Mehrheit im Kreistag findet. Und die dritte Hürde könnte sich als Stolperfalle entpuppen: Welche finanziellen Folgen die Umstrukturierung für den Kreis hätte, dass bezeichnet selbst Markus Kurth als "Risikofrage für die Kommune".
Eine vernachlässigbare Frage? Kück betonte, nicht Zahlen und Statistiken, sondern der Mensch solle im Vordergrund stehen.
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Kreisfraktion | Top-Themen