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22.02.12 –
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten gefordert.
Der Anfangsverdacht wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung liegt vor.
Es ist ein absolut einmaliger Fall in der Bundesrepublik Deutschland, dass die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität eines Bundespräsidenten beantragt.
Die Affäre Wulff ist damit zur Staatsaffäre geworden.
Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion Wesel, sagt dazu:
Der Rücktritt Wulffs war überfällig – schon seit Monaten! Es war unerträglich, mit welcher Penetranz Wulff an seinem Amt klebte - wie ein Kaugummi unter´m Schuh, das man nicht mehr abkriegt. Damit hat Wulff das Amt des Bundespräsidenten in Misskredit gebracht.
Der Verdacht, von Unternehmern zahlreiche Vergünstigungen angenommen zu haben, wiegt schwer.
Die Staatsanwaltschaft ließ sich reichlich Zeit.
Bei jedem normalen Bürger wäre es längst zu einem Verfahren gekommen wegen Vorteilsnahme oder gar wegen des schweren Vorwurfs der Bestechlichkeit. Dazu fällt einem das Sprichwort ein: „Die Großen lässt man laufen ...“
Das ist das, was mich so ärgert, und ich kann die Menschen verstehen, die sagen. „Es wird hier doch mit zweierlei Maß gemessen!“ Nun ist Schluss!
Da dies alles sehr persönliche Beweggründe sind, die ihn zum Rücktritt bewogen haben, meine ich, dass er einen „Ehrensold“ von jährlich 199.000 Euro nicht verdient hat.
Kategorie
Kreisfraktion